Enquete
"Qualität, Kompetenz und Verantwortung - 15 Jahre Gesundheits- und Krankenpflegegesetz"
Festakt zum 15. Geburtstag des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes
Am 14. Mai 2012 organisierte der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) anlässlich des 15-jährigen Jubiläums des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes die Enquete „Qualität, Kompetenz und Verantwortung – 15 Jahre Gesundheits- und Krankenpflegegesetz“. Anlässlich eines Festakts im Festsaal des Bundesministeriums für Gesundheit wurde der größten Berufsgruppe im Gesundheitssystem des Landes – die Gesundheits- und Krankenpflege – gefeiert. Über 350 TeilnehmerInnen nahmen am spannenden Programm teil. Vorträge von Dr.in Meinhild Hausreither, Ingrid Rottenhofer und Univ.-Prof.in Dr.in Miriam Hirschfeld gaben Einblick in die Entstehung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes und zeigten weitere Perspektiven und Überlegungsansätze für die Weiterentwicklung der Pflege auf.
Als im Jahr 1997 das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz zur Abstimmung durch den Nationalrat vorlag, führte die damalig amtierende Bundesministerin für Arbeit, Soziales und Gesundheit Eleonora Hostasch wie folgt aus:
„..dieses Gesetz bringt es mit sich, dass sich die in den Gesundheitsberufen Tätigen gleichberechtigt den Kranken widmen und damit einen wertvollen Beitrag für die allgemeine Gesundheit in unserem Land leisten.“ Darüber hinaus erkannte sie bereits zu diesem Zeitpunkt den Aspekt der Gesundheitsförderung indem sie meinte „…ich glaube, es ist als Symbol und als richtige Entscheidung zu betrachten, dieses Gesetz nicht nur als Krankenpflegegesetz zu bezeichnen und die entsprechenden Berufe nicht bloß Krankenpflegeberufe zu nennen, sondern von Gesundheits- und Krankenpflegeberufen zu sprechen…“.
Dieses Berufsgesetz regelt demnach die Qualität, die Kompetenz und die Verantwortung der Pflegefachberufe in Österreich. Es unterstreicht darüber hinaus die umfassenden und die Gesundheitsförderung mit einbeziehenden Aufgaben dieses Gesundheitsberufes.
„Pflegefachberufe, insbesondere der gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, haben eine zentrale Rolle im Gesundheitswesen. Ihr Fachwissen ist ein wesentlicher Faktor in den Versorgungssystemen. Zu Recht wird dieses Gesetz als Meilenstein in der Entwicklung der Pflege bezeichnet“, meinte Ursula Frohner, Präsidentin des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes (ÖGKV) und Vorsitzende der Österreichischen Pflegekonferenz (ÖPK) in ihrer Eröffnungsrede.

Bundesminister Alois Stöger zeichnete im Rahmen eines Festaktes Pionierinnen der österreichischen Pflege mit dem großen sowie dem goldenen Ehrenszeichen der Republik Österreich aus. Das Ehrenzeichen erhielten: Schwester Franziska Buttinger vom Orden der Franziskanerinnen in Oberösterreich, Mag.a Heidelinde Kelz aus der Steiermark, Generaloberin a. D. Charlotte Staudinger aus Wien, sowie die Pflegewissenschafterinnen Univ.-Prof.in Dr.in Elisabeth Seidl und MMag.a Dr.in Ilsemarie Walter ausgezeichnet. Allen voran wurde Frau Prof.in Dr.in Miriam Hirschfeld, welche zu den renomiertesten internationalen Pflegeforscherinnen zählt, geehrt. In ihrem Festvortrag skizzierte sie Zukunftsperspektiven des österreichischen Pflege- und Gesundheitssystems.







Die Diskussionsrunde mit Entscheidungsträgern und ExpertInnen aus den Bezug nehmenden Ressorts thematisierte die Zukunft der Pflege in Österreich. Die Bedeutung des Berufsgesetzes für die Versorgungssysteme wird jedoch noch erhebliche Anpassungen erfordern. Dies betrifft in erster Linie den Ausbau des Handlungsrahmens für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, wie beispielsweise die Verordnungskompetenz für Medizinprodukte und pflegeinduzierte Arzneimittel. Ein wichtiger Punkt ist auch ein Österreich weit einheitliches Ausbildungssystem für Pflegefachberufe.
Der Diskussionsrunde bestehend aus Dr. Josef Probst vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Rudolf Hochsteger NÖGUS Geschäftsführerstellvertreter, Josef Zellhofer Bundesvorsitzender ÖGB/FGV, Präsident der ÖÄK Prim. MR Dr. Walter Dorner und Dr. Meinhild Hausreither und Ursula Frohner, Präsidentin des ÖGKV, war insbesondere die Wichtigkeit von Lösungen für der sich abzeichnenden Personalknappheit klar.
Das österreichische Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ist gesetzliche Grundlage für den Handlungsrahmen von Pflegefachpersonen. Die Pflegefachkompetenzen einsetzen zu können erfordert jedoch auch die Schaffung von dementsprechenden Rahmenbedingungen in der Praxis.





















