Die Pflegegeldeinstufung durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege - ein Trainingsseminar

K12037

 

Vermittelt werden insb. besondere Kenntnisse und Fertigkeiten für die Befundaufnahme bzw. Erhebung des Pflegebedarfes und Feststellung des Pflegebedarfes im Gutachten.

Für die Pflegegeldeinstufung ist die Eintragung in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen im Fachgebiet Gesundheits- und Krankenpflege nicht zwingend Voraussetzung.

 

Themenschwerpunkte  

  • Pflegegeldreformgesetz: die wichtigsten Neuerungen im Pflegegeldwesen, wie Übertragung der Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz von den Ländern auf den Bund; deutliche Reduktion der Anzahl der Entscheidungsträger; Vereinheitlichung der
    Vollziehung im Bereich des Pflegegeldes; Beschleunigung der Verfahren.
  • Pflegegeldeinstufung (Neubemessung des Pflegegeldes) durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ab der
    Pflegegeldstufe 4.
  • Antragstellung, amtswegige Einleitung, Änderung bzw. Wegfall der Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegegeld.
  • Zweck des Pflegegeldes, insb. Verbesserung der Möglichkeit, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.
  • Abgrenzung zwischen pflegegeldrelevanten Mehraufwendungen und medizinischer Hauskrankenpflege, Anstaltspflege und ärztlicher Hilfe.
  • Anspruchsberechtigte Personen und Anspruchsvoraussetzungen.
  • Funktionsbezogenen Einstufung und diagnosebezogene Mindesteinstufung.
  • Pflegebedarf: Betreuung und Hilfe, ständiger Bedarf, außergewöhnlicher Pflegeaufwand, zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen, keine einzige zielgerichtete Bewegung mit den vier Extremitäten, oder ein gleich zu achtender Zustand.
  • Beurteilung des Pflegebedarfes von schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres –  rschwerniszuschlag.
  • Beurteilung des Pflegebedarfes von Personen ab dem vollendeten 15. Lj. mit schwerer geistiger oder schwerer psychischer Behinderung, insb. Demenz – Erschwerniszuschlag.
  • Mindestwerte und Richtwerte (Über- und Unterschreitungen, Fixwerte; Anleitung und Beaufsichtigung sowie das Motivationsgespräch.
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Betreuungs- und Hilfebedarf = Pflegebedarf.
  • Praktische Pflegegeldeinstufungsübungen iS der Sachverständigentätigkeit.
  • Vertretung des Anspruchswerbers oder auch Anspruchsberechtigten vor dem Sozialgericht - Gerichtsverfahren.

 

 

Referentin:

Profin. Maga. Drin. iur. Gertrude Allmer

 

 

Zielgruppe:

gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege

 

 

Termin:

23. April 2012 von 9.00 bis 17.00 Uhr

24. April 2012 von 8.00 bis 16.00 Uhr

 

 

Kursort:

KABEG LKH Wolfsberg; Seminarraum

Paul-Hackhoferstraße 9, 9400 Wolfsberg

 

 

Gesamtkursdauer:

18 Fortbildungspunkte = 14 Stunden

 

 

Bildungsgebühr: (beinhaltet Seminarunterlagen, Mittagessen, Kuchen, Obst, Getränke)

€ 300,- für ÖGKV Mitglieder

€ 340,- für Teilnehmer LKH Wolfsberg

€ 350,- für Nichtmitglieder

 

 

Teilnehmerzahl:

mind. 14 bis max. 20 Personen

 

 

ONLINE-ANMELDUNG

 

 

Anmeldeschluss:

8 Wochen vor Seminarbeginn

 

 

Information und Kontakt
ÖGKV-Landesverband Kärnten
Tel.:+43/ 650/60 37 168
bildung.ktn(at)oegkv.at



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