Die Pflegegeldeinstufung durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege - ein Trainingsseminar
K12037
Vermittelt werden insb. besondere Kenntnisse und Fertigkeiten für die Befundaufnahme bzw. Erhebung des Pflegebedarfes und Feststellung des Pflegebedarfes im Gutachten.
Für die Pflegegeldeinstufung ist die Eintragung in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen im Fachgebiet Gesundheits- und Krankenpflege nicht zwingend Voraussetzung.
Themenschwerpunkte
- Pflegegeldreformgesetz: die wichtigsten Neuerungen im Pflegegeldwesen, wie Übertragung der Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz von den Ländern auf den Bund; deutliche Reduktion der Anzahl der Entscheidungsträger; Vereinheitlichung der
Vollziehung im Bereich des Pflegegeldes; Beschleunigung der Verfahren. - Pflegegeldeinstufung (Neubemessung des Pflegegeldes) durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ab der
Pflegegeldstufe 4. - Antragstellung, amtswegige Einleitung, Änderung bzw. Wegfall der Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegegeld.
- Zweck des Pflegegeldes, insb. Verbesserung der Möglichkeit, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.
- Abgrenzung zwischen pflegegeldrelevanten Mehraufwendungen und medizinischer Hauskrankenpflege, Anstaltspflege und ärztlicher Hilfe.
- Anspruchsberechtigte Personen und Anspruchsvoraussetzungen.
- Funktionsbezogenen Einstufung und diagnosebezogene Mindesteinstufung.
- Pflegebedarf: Betreuung und Hilfe, ständiger Bedarf, außergewöhnlicher Pflegeaufwand, zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen, keine einzige zielgerichtete Bewegung mit den vier Extremitäten, oder ein gleich zu achtender Zustand.
- Beurteilung des Pflegebedarfes von schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres – rschwerniszuschlag.
- Beurteilung des Pflegebedarfes von Personen ab dem vollendeten 15. Lj. mit schwerer geistiger oder schwerer psychischer Behinderung, insb. Demenz – Erschwerniszuschlag.
- Mindestwerte und Richtwerte (Über- und Unterschreitungen, Fixwerte; Anleitung und Beaufsichtigung sowie das Motivationsgespräch.
- Aktuelle Rechtsprechung zum Betreuungs- und Hilfebedarf = Pflegebedarf.
- Praktische Pflegegeldeinstufungsübungen iS der Sachverständigentätigkeit.
- Vertretung des Anspruchswerbers oder auch Anspruchsberechtigten vor dem Sozialgericht - Gerichtsverfahren.
Referentin:
Profin. Maga. Drin. iur. Gertrude Allmer
Zielgruppe:
gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
Termin:
23. April 2012 von 9.00 bis 17.00 Uhr
24. April 2012 von 8.00 bis 16.00 Uhr
Kursort:
KABEG LKH Wolfsberg; Seminarraum
Paul-Hackhoferstraße 9, 9400 Wolfsberg
Gesamtkursdauer:
18 Fortbildungspunkte = 14 Stunden
Bildungsgebühr: (beinhaltet Seminarunterlagen, Mittagessen, Kuchen, Obst, Getränke)
€ 300,- für ÖGKV Mitglieder
€ 340,- für Teilnehmer LKH Wolfsberg
€ 350,- für Nichtmitglieder
Teilnehmerzahl:
mind. 14 bis max. 20 Personen
ONLINE-ANMELDUNG
Anmeldeschluss:
8 Wochen vor Seminarbeginn
Information und Kontakt
ÖGKV-Landesverband Kärnten
Tel.:+43/ 650/60 37 168
bildung.ktn(at)oegkv.at
Sollten Sie nach erfolgter Online Anmeldung nicht binnen 1 Woche per Mail, Telefon oder Post keine Voranmeldung erhalten haben, melden sie sich bitte unter folgender Telefonnummer: +43/ 650/60 37 168