Die Pflegegeldeinstufung durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege - ein Trainingsseminar
O 12202
Themenschwerpunkte:
- Pflegegeldreformgesetz: die wichtigsten Neuerungen im Pflegegeldwesen, wie Übertragung der Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz von den Ländern auf den Bund; deutliche Reduktion der Anzahl der Entscheidungsträger; Vereinheitlichung der Vollziehung im Bereich des Pflegegeldes; Beschleunigung der Verfahren.
- Pflegegeldeinstufung (Neubemessung des Pflegegeldes) durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ab der Pflegegeldstufe 4.
- Antragstellung, amtswegige Einleitung, Änderung bzw Wegfall der Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegegeld.
- Zweck des Pflegegeldes, insb Verbesserung der Möglichkeit, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.
- Abgrenzung zwischen pflegegeldrelevanten Mehraufwendungen und medizinischer Hauskrankenpflege, Anstaltspflege und ärztlicher Hilfe.
- Anspruchsberechtigte Personen und Anspruchsvoraussetzungen.
- Funktionsbezogenen Einstufung und diagnosebezogene Mindesteinstufung.
- Pflegebedarf: Betreuung und Hilfe, ständiger Bedarf, außergewöhnlicher Pflegeaufwand, ständige Bereitschaft einer Pflegeperson, zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen, ständige Anwesenheit einer Pflegeperson, keine einzige zielgerichtete Bewegung mit funktioneller Umsetzung mit den vier Extremitäten, oder ein gleich zuachtender Zustand.
- Beurteilung des Pflegebedarfes von schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres – Erschwerniszuschlag.
- Beurteilung des Pflegebedarfes von Personen ab dem vollendeten 15. Lj. mit schwerer geistiger oder schwerer psychischer Behinderung, insb Demenz – Erschwerniszuschlag.
- Mindestwerte und Richtwerte, Über- und Unterschreitungen, Fixwerte; Anleitung und Beaufsichtigung sowie das Motivationsgespräch.
- Aktuelle Rechtsprechung zum Betreuungs- und Hilfebedarf = Pflegebedarf.
- Vertretung des Anspruchswerbers oder auch Anspruchsberechtigten vor dem Sozialgericht - Gerichtsverfahren.
- Formulierung einer Pflegegeldklage.
- Praktische Pflegegeldeinstufungsübungen: Befundaufnahme und Gutachtenserstattung.
Alle Rechte vorbehalten.
Zielgruppe:
Für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, welcher bei mehr als 180 Stunden monatlich Pflegebedarf, die Pflegegeldeinstufung für die Pensionsversicherungsanstalt durchführen möchte. Vermittelt werden insb besondere Kenntnisse und Fertigkeiten für die Befundaufnahme, bzw Erhebung des Pflegebedarfes und Feststellung des Pflegebedarfes im Gutachten.
Für die Pflegegeldeinstufung ist die Eintragung in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen im Fachgebiet Gesundheits- und Krankenpflege nicht zwingend Voraussetzung.
Referentin:
Profin. Maga. Drin. iur. Gertrude Allmer, DGKS, Juristin, Gesundheits- und Pflegerechtsexpertin, Riskmanagerin, Univ-/FH-Lektorin, Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Gesundheits- und Krankenpflege, Berufskunde, Arbeits- und Betriebsorganisation, Planung, Ausbildung und Führung von Führungskräften.
Termin:
15.10 – 16.10.2012
Jeweils 9.00 bis 16.30 Uhr
Kursgebühr
FrühbucherInnen – bei Buchung bis 01.06.2012
Euro 380 für ÖGKV-Mitglieder
Euro 420 Vollpreis
Euro 410 für ÖGKV-Mitglieder
Euro 450 Vollpreis
Teilnehmerzahl
Max. 20 Personen
Ort
Seniorenwohnheim Mehrnbach 43, 4941 Mehrnbach
ONLINE-ANMELDUNG
Anmeldeschluss
14.09.2012
Info & Anmeldung
ÖGKV – Landesverband Oberösterreich
Gabriele Wieser MSc
Tel. & Fax 07757/7000 oder 0650 760 4250
bildung.ooe(at)oegkv.at