Sachverständige für Gesundheits- und Krankenpflege Grund- und Aufbauseminar

O 12201 

 

 

Thema:
1. Seminartag: 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr

  • Berufsrechtliche Stellung insb der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, der Ärzte, der Sozialbetreuungsberufe, insb Berufspflichten im Kontext mit Patienten-/Klientenrechte.
  • Organisationsrechtliche Normen für KA und stationäre Pflegeeinrichtungen. 
  • Einlassungs- und Übernahmefahrlässigkeit in der Berufsausübung 
  • Bezugnehmende organisationsrechtliche Bestimmungen für Krankenanstalten und Pflegeheime
  • Strukturmängelanzeige - Organisationsverantwortung
  • Gerichtlicher Auftrag, Festlegung des Beweisthemas
  • Befundaufnahme anhand der Aktenlage
  • Ergänzende Befundaufnahme durch den Ortsaugenschein
  • Die Pflegevisite als Instrument der Befundaufnahme
  • Der pflegediagnosenorientierte Pflegeprozess
  • Gliederung des Gutachtens
  • Fehler bei der Gutachterarbeit
  • Mündliche Erörterung des Gutachtens
  • Legen der Gebührennote nach den Gebührenanspruchsgesetz.

 

 

2. Seminartag: 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr

  • Inhalt und Aufbau eines gesundheits- und krankenpflegerisches Gutachtens anhand verschiedener anonymisierter  Gerichtsgutachten mit  Beweisthemen. 

 

Alle Rechte vorbehalten!

 

 

Aufbauseminar

3. u. 4 Seminartag 9.00 bis 16.30 Uhr

  • Zweck des Pflegegeldes und anspruchsberechtigte Personen.
  • Pflegebedarf: Betreuung und Hilfe, ständiger Bedarf, Kontinuität des Pflegebedarfes. Abgrenzung zur medizinischen Hauskrankenpflege.
  • Spezielle Bedarfsbereiche: Verrichtungen mit zeitlichen Richtwerten, mit verbindlichen
  • Mindestwerten und verbindlichen Pauschalwerten, sonstige Verrichtungen, Anleitung und Beaufsichtigung, Motivationsgespräch.
  • Ausmaß des Pflegebedarfes: zeitliches Ausmaß.
  • Qualifizierter Pflegeaufwand: außergewöhnlicher Pflegeaufwand, dauernde Bereitschaft, dauernde Anwesenheit,  praktische Bewegungsunfähigkeit. 
  • Diagnosenbezogene Mindesteinstufungen.
  • Antragstellung, amtswegige Einleitung, Änderung bzw. Wegfall der Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegegeld.
  • Übergang des Pflegegeldanspruches bei Kostenbeteiligung eines Landes, Gemeinde oder Sozialhilfeträgers.
  • Ersatz von Geldleistungen durch Sachleistungen.
  • Qualitätssicherung: Kontrolle der zweckmäßigen Verwendung des Pflegegeldes. Sachverständige im Pflegegeldverfahren
  • Wann liegt eine Freiheitsbeschränkung vor?
  • Welche Voraussetzungen müssen für eine zulässige Freiheitsbeschränkung  gegeben sein?
  • Wie unterscheiden sich physische, elektronische und medikamentöse freiheitsbeschränkende Maßnahmen?
  • Wer ist befugt im Pflegeheim oder in der Behinderteneinrichtung oder im Krankenhaus eine freiheitsbeschränkende Maßnahme anzuordnen ?
  • Welche Aufklärungs-, Verständigungs- und Dokumentationspflichten sind von wem einzuhalten?
  • Wer vertritt den Bewohner bei der Wahrnehmung seines Rechtes auf persönliche Freiheit?
  • Welche Befugnisse und Pflichten haben die Bewohnervertreter?
  • Wer kann einen Antrag auf gerichtliche Überprüfung der Freiheitsbeschränkung stellen?
  • Wie erfolgt das gerichtliche Verfahren zur Überprüfung einer freiheitsbeschränkenden Maßnahme? (Anhörung des Bewohners, erste Entscheidung durch das Bezirksgericht, Sachverständigengutachten, mündliche Verhandlung, Beschluss, Rechtsmittel, Rekursverfahren). 
  • Ist die Freiheitsbeschränkung im Sinne der Selbst- oder Fremdgefährdung des Bewohners, unerlässlich und geeignet?
  • Ist die Freiheitsbeschränkung  in ihrer Dauer und Intensität zur konkreten erheblichen Gefährdung des Klienten angemessen?
  • Kann die Freiheitsbeschränkung durch eine andere schonendere Pflege- und Betreuungsmaßnahme abgewendet werden?
  • Welche Pflege- und Betreuungsstandards entsprechen dazu dem aktuellen pflegewissenschaftlichen Stand?
  • Praktische Fallbeispiele.

 

Alle Rechte vorbehalten.

 

 

Zielgruppe:

Für alle gehobenen Dienste für Gesundheits- und Krankenpflege die insbesondere pflegebehördlich, oder als Gerichtssachverständige für Gesundheits- und Krankenpflege tätig werden, oder die sich in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für Gesundheits- und Krankenpflege eintragen lassen wollen, bzw. für alle Pflegedienstleitungen von Pflegeheimen und mobilen Pflegeinrichtungen sowie Pflegedienstleitungen von Pflegeheimen und mobilen Pflegeinrichtungen im Rahmen ihrer Mitwirkung bei der Pflegegeldeinstufung, oder gerichtlichen Überprüfungsverfahren von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nach dem Heimaufenthaltsgesetz.

 

 

Referentin:

Profin. Maga. Drin. iur. Gertrude Allmer, DGKS,Juristin, Gesundheits- und Pflegerechtsexpertin, Riskmanagerin, Univ-/FH-Lektorin,  Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Gesundheits- und Krankenpflege, Berufskunde, Arbeits- und Betriebsorganisation, Planung,  Ausbildung und Führung von Führungskräften. 

 

 

Termin:

20.08. – 21.08.2012 Grundseminar und 

22.08 – 23.08.2012 Aufbauseminar

Jeweils 9.00 bis 16.30 Uhr

 

 

Kursgebühr
Euro 800 € für ÖGKV-Mitglieder

Euro 840 € Vollpreis 

 

 

FrühbucherInnen - bei Buchung bis 11.05.2012

Euro 760 € für ÖGKV Mitglieder

Euro 800 € Vollpreis

 

Programm als <media 4536>DOWNLOAD</media>

 

Teilnehmerzahl

Mind. 12 Personen – max.20 Personen

 

 

Ort

Bezirksalten- u. Pflegeheim II Ried i.I., Rieplstraße1, 4910 Ried i.I.

 

 

ONLINE-ANMELDUNG

 

 

Anmeldeschluss

20.07.2012

 

 

Info & Anmeldung
ÖGKV – Landesverband Oberösterreich 

Gabriele Wieser MSc
Tel. & Fax 07757/7000 oder 0650 760 4250
bildung.ooe(at)oegkv.at