Die Pflegegeldeinstufung durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege - ein Trainingsseminar

 

 

Inhalte der Fortbildung

Themenschwerpunkte: Zweck des Pflegegeldes, insbesondere Verbesserung der Möglichkeit, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen. Pflegebedarf: Betreuung und Hilfe, ständiger Bedarf, Kontinuität des Pflegebedarfes, Beurteilung des Pflegebedarfes von schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres – Erschwerniszuschlag, Beurteilung des Pflegebedarfes von Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr mit schwerer geistiger oder schwerer psychischer Behinderung, insb. Demenz, Abgrenzung zwischen Pflegebedarf, medizinischer Hauskrankenpflege, Anstaltspflege und ärztlicher Hilfe, Spezielle Bedarfsbereiche: Verrichtungen mit zeitlichen Richtwerten, mit verbindlichen Mindestwerten und verbindlichen Pauschalwerten, sonstige Verrichtungen, Anleitung und Beaufsichtigung Motivationsgespräch: Ausmaß des Pflegebedarfes, zeitliches Ausmaß, Qualifizierter Pflegeaufwand: außergewöhnlicher Pflegeaufwand, dauernde Bereitschaft, dauernde Anwesenheit, Selbst- und Fremdgefährdung, praktische Bewegungsunfähigkeit, Diagnosebezogene Mindesteinstufungen, Anspruch auf Pflegegeld: Antragstellung, amtswegige Einleitung, Änderung bzw. Wegfall der Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegegeld, Übergang des Pflegegeldanspruches bei Kostenbeteiligung eines Landes, Gemeinde oder SozialhilfeträgerIn, Aktuelle Rechtsprechung zum Betreuungs- und Hilfebedarf.

 

 

Zielgruppe

Gehobener Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege, welcher zukünftig in der Pflegegeldeinstufung tätig werden möchte. Vermittelt werden insbesondere Kenntnisse und Fertigkeiten für die Befundaufnahme, bzw Erhebung des Pflegebedarfes und Feststellung des Pflegebedarfes im Gutachten. Für die Pflegegeldeinstufung ist die Eintragung in die Liste derallgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen im Fachgebiet Gesundheits- und Krankenpflege nicht zwingend Voraussetzung.

 

 

Referentin

Profin. Maga. Drin. iur. Gertrude Allmer, DGKS
Juristin, Gesundheits- bzw Pflegerechtsexpertin, Univ-/FH-Lektorin, Riskmanagerin allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Gesundheits- und Krankenpflege, Arbeitstechnik, Betriebsorganisation, Planung, Ausbildung und Führung von  Führungskräften; Lehrerin für GKrPfl.; Direktorin PH/SOB.

 

 

Termin

13.02.2012 von 08:00 bis 17:00 Uhr

14.02.2012 von 08:00 - 15:30 Uhr 

 

 

Ort

Martinspark Hotel

Mozartstraße 2

6850 Dornbirn

 

 

Kosten

FrühbucherInnen - bei Buchung bis 31.12.2011

380,- Euro ÖGKV-Mitglieder

420,- Vollpreis

 

410,- ÖGKV-Mitglieder

450,- Vollpreis

 

 

ONLINE-Anmeldung

 

 

Stornobedingungen: Die Anmeldung zu den Seminaren muss bis zur angegebenen Anmeldefrist (falls keine Anmeldefrist angegeben, bis 4 Wochen vor Seminarbeginn) erfolgen. Die Gebühr ist vor Seminarbeginn einzuzahlen. Bei Stornierung der Anmeldung (diese ist schriftlich an die Anmeldeadresse zu richten) nach der angegebenen Anmeldefrist bis eine Woche vor Seminarbeginn oder bei Nennung eines Ersatzteilnehmers werden 25% der Gebühr als Bearbeitungsgebühr einbehalten, danach
der volle Seminarbeitrag. Kostenrückerstattung bei Krankheit erfolgt nur durch Vorlage einer ärztlichen Bestätigung unter Einbehalt von 25% Bearbeitungsgebühr. Bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung, ohne die Stornierung vor Beginn schriftlich bekanntgegeben zu haben, ist die gesamte Gebühr zu bezahlen.

 


Anmeldung
Bitte richten Sie Ihre Anmeldungen über Email an uns: office.vlbg@oegkv.at
Sie erhalten zeitnah die Bestätigung der Anmeldung.
Im Anschluss daran bitten wir Sie den Betrag auf unser Konto zu überweisen.


Empfänger: ÖGKV- LV Vbg. Mühlgasse 5, A- 6833 Klaus
Empfängerbank: Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft
Kontonummer:10 437 031 016 BLZ: 58000