Die Pflegegeldeinstufung durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege - ein Trainingsseminar
S 10 009
Ziel
Vermittelt werden insbesondere Kenntnisse und Fertigkeiten für die Befundaufnahme, bzw Erhebung des Pflegebedarfes und Feststellung des Pflegebedarfes im Gutachten. Für die Pflegegeldeinstufung ist die Eintragung in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen im Fachgebiet Gesundheits- und Krankenpflege nicht zwingend Voraussetzung.
Zielgruppe
Für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, welcher zukünftig in der Pflegegeldeinstufung tätig werden möchte
Inhalte
§ Zweck des Pflegegeldes, insbesondere Verbesserung der Möglichkeit, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.
§ Anspruchsberechtigte Personen und Anspruchsvoraussetzungen.
§ Pflegebedarf: Betreuung und Hilfe, ständiger Bedarf, Kontinuität des Pflegebedarfes.
§ Beurteilung des Pflegebedarfes von schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres – Erschwerniszuschlag.
§ Beurteilung des Pflegebedarfes von Personen ab dem vollendeten 15. Lj. mit schwerer geistiger oder schwerer psychischer Behinderung, insbesondere Demenz – Erschwerniszuschlag.
§ Abgrenzung zwischen Pflegebedarf, medizinischer Hauskrankenpflege, Anstaltspflege und ärztlicher Hilfe.
§ Spezielle Bedarfsbereiche: Verrichtungen mit zeitlichen Richtwerten, mit verbindlichen Mindestwerten und verbindlichen Pauschalwerten, sonstige Verrichtungen, Anleitung und Beaufsichtigung; Motivationsgespräch;
§ Ausmaß des Pflegebedarfes: zeitliches Ausmaß
§ Qualifizierter Pflegeaufwand: außergewöhnlicher Pflegeaufwand, dauernde Bereitschaft, dauernde Anwesenheit, Selbst- und Fremdgefährdung, praktische Bewegungsunfähigkeit.
§ Diagnosebezogene Mindesteinstufungen.
§ Anspruch auf Pflegegeld: Antragstellung, amtswegige Einleitung, Änderung bzw Wegfall der Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegegeld.
§ Übergang des Pflegegeldanspruches bei Kostenbeteiligung eines Landes, Gemeinde oder Sozialhilfeträgers.
§ Aktuelle Rechtsprechung zum Betreuungs- und Hilfebedarf = Pflegebedarf.
§ Praktische Pflegegeldeinstufungsübungen in Form der Sachverständigenarbeit.
§ Vertretung des Bewohners/Klienten vor dem Sozialgericht - Gerichtsverfahren.
Referentin
Profin. Maga. Drin. iur. Gertrude Allmer, DGKS
Juristin, Gesundheits- bzw Pflegerechtsexpertin, Univ-/FH-Lektorin, Riskmanagerin allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Gesundheits- und Krankenpflege, Arbeitstechnik, Betriebsorganisation, Planung, Ausbildung und Führung von Führungskräften; Lehrerin für GKrPfl.; Direktorin PH/SOB.
Ort
Hotel Metzgerwirt St. Veit
Datum
17. und 18. Juni 2010
17. Juni : 9:00 bis 16:30 Uhr
18. Juni : 8:00-15:30 Uhr
TN Zahl
mindestens 12 bis maximal 20
Anmeldeschluss
2. Juni 2010
ONLINE-ANMELDUNG
Kosten
350,- Euro für ÖGKV-Mitglieder
390,- Euro Vollpreis
Preis inkl. Mittagessen, Jause und Pausengetränke
FrühbucherInnen - bei Anmeldung bis 7. Mai 2010
320,- Euro für ÖGKV Mitglieder
360,- Euro Vollpreis
Information
ÖGKV-Landesverband Salzburg
bildung.sbg@oegkv.at
