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Die Pflegegeldeinstufung durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege - ein Trainingsseminar


St 10209


Themenschwerpunkte
Zweck des Pflegegeldes, insbesondere Verbesserung der Möglichkeit, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.

  • Pflegebedarf: Betreuung und Hilfe, ständiger Bedarf, Kontinuität des Pflegebedarfes
  • Beurteilung des Pflegebedarfes von schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres – Erschwerniszuschlag – Erschwerniszuschlag
  • Abgrenzung zwischen Pflegebedarf, medizinischer Hauskrankenpflege, Anstaltspflege und ärztlicher Hilfe. Spezielle Bedarfsbereiche: Verrichtungen mit zeitlichen Richtwerten, mit verbindlichen Mindestwerten und verbindlichen Pauschalwerten, sonstige Verrichtungen, Anleitung und Beaufsichtigung
  • Motivationsgespräch: Ausmaß des Pflegebedarfes, zeitliches Ausmaß
  • Qualifizierter Pflegeaufwand: außergewöhnlicher Pflegeaufwand, dauernde Bereitschaft, dauernde Anwesenheit, Selbst- und Fremdgefährdung,  praktische Bewegungsunfähigkeit
  • Diagnosebezogene Mindesteinstufungen
  • Anspruch auf Pflegegeld: Antragstellung, amtswegige Einleitung, Änderung bzw. Wegfall der Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegegeld
  • Übergang des Pflegegeldanspruches bei Kostenbeteiligung eines Landes, Gemeinde oder SozialhilfeträgerIn
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Betreuungs- und Hilfebedarf = Pflegebedarf Praktische Pflegegeldeinstufungsübungen in Form der Sachverständigenarbeit Vertretung der BewohnerInnen/KlientInnen vor dem Sozialgericht - Gerichtsverfahren
  • Beurteilung des Pflegebedarfes von Personen ab dem vollendeten 15. Lj. mit schwerer geistiger oder schwerer psychischer Behinderung, insb. Demenz 



Zielgruppe

Gehobener Dienst in der  Gesundheits- und Krankenpflege, welcher zukünftig in der Pflegegeldeinstufung tätig werden möchte. Vermittelt werden insb besondere Kenntnisse und Fertigkeiten für die Befundaufnahme, bzw Erhebung des Pflegebedarfes und Feststellung des Pflegebedarfes im Gutachten. Für die Pflegegeldeinstufung ist die Eintragung in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen im Fachgebiet Gesundheits- und Krankenpflege nicht zwingend Voraussetzung.



Referentin
Profin. Maga. Drin. iur. Gertrude Allmer, DGKS
Juristin, Gesundheits- bzw Pflegerechtsexpertin, Univ-/FH-Lektorin,  Riskmanagerin  allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Gesundheits- und Krankenpflege, Arbeitstechnik, Betriebsorganisation, Planung, Ausbildung und Führung von Führungskräften; Lehrerin für GKrPfl.; Direktorin PH/SOB.



Termin
9. und 10. Dezember 2010




MindestteilnehmerInnenanzahl: 14 Personen





Kosten
199,- Euro für ÖGKV - Mitglieder
250,- Euro Vollpreis




Ort
Akademie für Gesundheitsberufe des ÖGKV-LV Steiermark
Nothelferweg 20
8021 Graz

 

Information und Kontakt
ÖGKV-Landesverband Steiermark
Nothelferweg 20
8021 Graz
Tel: +43 316/ 577151, Fax DW 4
office.stmk@oegkv.at