Die Pflegegeldeinstufung durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege - ein Trainingsseminar
BZ 11214
AUSGEBUCHT!!!!!!!!
Thema
Zweck des Pflegegeldes, insbesondere Verbesserung der Möglichkeit, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.
Anspruchsberechtigte Personen und Anspruchsvoraussetzugen
- Pflegegeldreformgesetz: die wichtigsten Neuerungen im Pflegegeldwesen, wie Übertragung der Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz von den Ländern auf den Bund; deutliche Reduktion der Anzahl der Entscheidungsträger; Vereinheitlichung der Vollziehung im Bereich des Pflegegeldes; Beschleunigung der Verfahren.
- Pflegegeldeinstufung (Neubemessung des Pflegegeldes) durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ab der Pflegegeldstufe 4
- Antragstellung, amtswegige Einleitung, Änderung bzw. Wegfall der Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegegeld.
- Zweck des Pflegegeldes, insbesondere Verbesserung der Möglichkeit, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.
- Abgrenzung zwischen pflegerelevanten Mehraufwendungen und medizinischer Hauskrankenpflege, Anstaltspflege und ärztlicher Hilfe
- Anspruchsberechtigte Personen und Anspruchsvoraussetzungen.
- Funktionsbezogenen Einstufung und diagnosebezogene Mindesteinstufung.
- Pflegebedarf: Betreuung und Hilfe, ständiger Bedarf, ausßergewöhnlicher Pflegeaufwand, zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen, keine einzige zielgerichtete Bewegung mit den vier Extremitäten oder ein gleich zuachtender Zustand.
- Beurteilung des Pflegebedarfes von schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres - Erschwerniszuschlag.
- Beurteilung des Pflegebedarfes von Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr mit schwerer geistiger oder schwerer psychischer Behinderung, insbesondere Demenz - Erschwerniszuschlag.
- Mindestwerte und Richtwerte (Über- und Unterschreitungen, Fixwerte; Anleitung und Beaufsichtigung sowie das Motivationsgespräch.
- Aktuelle Rechtssprechung zum Betreuungs- und Hilfebedarf = Pflegebedarf.
- Praktische Pflegegeldeinstufungsübungen iS der Sachverständigentätigkeit.
- Vertretung des Anspruchwerbers oder auch Anspruchsberechtigten vor dem Sozialgericht - Gerichtsverfahren.
- Formulierung einer Pflegegeldklage.
Zielgruppe
Für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, welcher zukünftig in der Pflegegeldeinstufung tätig werden möchte. Vermittelt werden insb besondere Kenntnisse und Fertigkeiten für die Befundaufnahme, bzw Erhebung des Pflegebedarfes und Feststellung des Pflegebedarfes im Gutachten. Für die Pflegegeldeinstufung ist die Eintragung in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen im Fachgebiet Gesundheits- und Krankenpflege nicht zwingend Voraussetzung.
Referentin
Profin. Maga. Drin. iur. Gertrude Allmer, DGKS
Juristin, Gesundheits- bzw Pflegerechtsexpertin, Univ-/FH-Lektorin, Riskmanagerin, allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Gesundheits- und Krankenpflege, Berufskunde, Arbeits- und Betriebsorganisation, Planung, Ausbildung und Führung von Führungskräften; akad. gepr. Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege.
Termin
28. bis 29. November 2011
jeweils von 8.30 bis 16.30 Uhr
ONLINE-ANMELDUNG
TeilnehmerInnenzahl
mind. 12 Personen bis max. 20 Personen
Ort
Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband - ÖGKV
Wilhelminenstraße 91/IIe
1160 Wien
Kosten
FrühbucherInnen - bei Buchung bis 17. Oktober 2011
380,- Euro ÖGKV-Mitglieder
420,- Euro Vollpreis
410,- Euro für ÖGKV-Mitglieder
450, Euro Vollpreis
Anmeldeschluss
14. November 2011
Information und Kontakt
Mag. Katrin Scharaditsch
ÖGKV-Bundessekretariat
T: +43 1/ 478 27 10 - 14
Fax: 01 / 478 27 10 - 9
bildung@oegkv.at