Die Pflegegeldeinstufung durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
BZ 11112

 

Thema
Zweck des Pflegegeldes, insbesondere Verbesserung der Möglichkeit, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.



Anspruchsberechtigte Personen und Anspruchsvoraussetzugen

  • Pflegebedarf: Betreuung und Hilfe, ständiger Bedarf, Kontinuität des Pflegebedarfes
  • Beurteilung des Pflegebedarfes von schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres – Erschwerniszuschlag – Erschwerniszuschlag
  • Abgrenzung zwischen Pflegebedarf, medizinischer Hauskrankenpflege, Anstaltspflege und ärztlicher Hilfe. Spezielle Bedarfsbereiche: Verrichtungen mit zeitlichen Richtwerten, mit verbindlichen Mindestwerten und verbindlichen Pauschalwerten, sonstige Verrichtungen, Anleitung und Beaufsichtigung
  • Motivationsgespräch: Ausmaß des Pflegebedarfes, zeitliches Ausmaß
  • Qualifizierter Pflegeaufwand: außergewöhnlicher Pflegeaufwand, dauernde Bereitschaft, dauernde Anwesenheit, Selbst- und Fremdgefährdung,  praktische Bewegungsunfähigkeit
  • Diagnosebezogene Mindesteinstufungen
  • Anspruch auf Pflegegeld: Antragstellung, amtswegige Einleitung, Änderung bzw. Wegfall der Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegegeld
  • Übergang des Pflegegeldanspruches bei Kostenbeteiligung eines Landes, Gemeinde oder SozialhilfeträgerIn
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Betreuungs- und Hilfebedarf = Pflegebedarf Praktische Pflegegeldeinstufungsübungen in Form der Sachverständigenarbeit Vertretung der BewohnerInnen/KlientInnen vor dem Sozialgericht - Gerichtsverfahren
  • Beurteilung des Pflegebedarfes von Personen ab dem vollendeten 15. Lj. mit schwerer geistiger oder schwerer psychischer Behinderung, insb. Demenz

Alle Rechte vorbehalten

 

Zielgruppe 
Für  den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, welcher zukünftig in der Pflegegeldeinstufung tätig werden möchte. Vermittelt werden insb besondere Kenntnisse und Fertigkeiten für die Befundaufnahme, bzw Erhebung des Pflegebedarfes und Feststellung des Pflegebedarfes im Gutachten. Für die Pflegegeldeinstufung ist die Eintragung in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen im Fachgebiet Gesundheits- und Krankenpflege nicht zwingend Voraussetzung.

 

Referentin
Profin. Maga. Drin. iur. Gertrude Allmer, DGKS
Juristin, Gesundheits- bzw Pflegerechtsexpertin, Univ-/FH-Lektorin,  Riskmanagerin  allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Gesundheits- und Krankenpflege, Arbeitstechnik, Betriebsorganisation, Planung, Ausbildung und Führung von Führungskräften; Lehrerin für GKrPfl.; Direktorin PH/SOB.

 

Termin 
7. und 8. April 2011
jeweils 9.00 bis 17.00 Uhr

 

TeilnehmerInnenzahl 
mind. 12 Personen bis max. 20 Personen

 

 

ONLINE-ANMELDUNG

 

 

Ort 
Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband - ÖGKV
Wilhelminenstraße 91/IIe
1160 Wien

 



Kosten
FrühbucherInnen - bei Buchung bis 23. Februar 2011
350,- Euro ÖGKV-Mitglieder
390,- Euro Vollpreis

380,- Euro für ÖGKV-Mitglieder
420, Euro Vollpreis

 

 

Anmeldeschluss
23. März 2011



Information und Kontakt
Katrin Scharaditsch
ÖGKV-Bundessekretariat
T: +43 1/ 478 27 10 - 14
Fax: 01 / 478 27 10 - 9
bildung@oegkv.at