Die Pflegegeldeinstufung durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege - ein Trainingsseminar
S 11 001
Zielgruppe
Für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, welcher zukünftig in der Pflegegeldeinstufung tätig werden möchte
Ziel
Vermittelt werden insbesondere Kenntnisse und Fertigkeiten für die Befundaufnahme, bzw Erhebung des Pflegebedarfes und Feststellung des Pflegebedarfes im Gutachten. Für die Pflegegeldeinstufung ist die Eintragung in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen im Fachgebiet Gesundheits- und Krankenpflege nicht zwingend Voraussetzung.
Inhalte
- Pflegegeldreformgesetz: die wichtigsten Neuerungen im Pflegegeldwesen, wie Übertragung der Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz von den Ländern auf den Bund; deutliche Reduktion der Anzahl der Entscheidungsträger; Vereinheitlichung der Vollziehung im Bereich des Pflegegeldes; Beschleunigung der Verfahren.
- Pflegegeldeinstufung (Neubemessung des Pflegegeldes) durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ab der Pflegegeldstufe 4.
- Antragstellung, amtswegige Einleitung, Änderungen bzw. Wegfall der Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegegeld.
- Zweck des Pflegegeldes, insb. Verbesserung der Möglichkeit, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.
- Abgrenzung zwischen pflegegeldrelevanten Mehraufwendungen und medizinischer Hauskrankenpflege, Anstaltspflege und ärztlicher Hilfe.
- Anspruchsberechtigte Personen und Anspruchsvoraussetzungen.
- Funktionsbezogene Einstufung und diagnosebezogene Mindesteinstufung.
- Pflegebedarf: Betrauung und Hilfe, ständiger Bedarf, außergewöhnlicher Pflegeaufwand, zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen, keine einzige zielgerichtete Bewegung mit den vier Extremitäten, oder ein gleich zuachtender Zustand.
- Beurteilung des Pflegebedarfes von schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres - Erschwerniszuschlag.
- Beurteilung des Pflegebedarfes von Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr mit schwerer geistiger oder schwerer psychischer Behinderung, insb. Demenz - Erschwerniszuschlag.
- Mindestwerte und Richtwerte (Über- und Unterschreitungen, Fixwerte; Anleitung und Beaufsichtigung sowie das Motivationsgespräch.
- Aktuelle Rechtsprechung zum Betreuungs- und Hilfebedarf = Pflegebedarf.
- Praktische Pflegegeldeinstufungsübungen iS der Sachverständigentätigkeit.
- Vertretung des Anspruchswerbers oder auch Anspruchsberechtigten vor dem Sozialgericht - Gerichtsverfahren.
- Formulierung einer Pflegegeldklage.
Referentin
Prof. Mag. Dr. iur. Gertrude Allmer, DGKS
Ort
Hotel Metzgerwirt St. Veit
Termin
Montag, 7. und Dienstag, 8. November 2011
Jeweils 9:00 - 17:00 Uhr
TeilnehmerInnenzahl
mindestens 12 bis maximal 20
Anmeldeschluss
19. Oktober 2011
ONLINE-ANMELDUNG
Kosten
FrühbucherInnenpreis bei Buchung bis 12. September 2011
€ 320.- für ÖGKV Mitglieder
€ 360.- Vollpreis
Normalpreis
350,- Euro für ÖGKV-Mitglieder
390,- Euro Vollpreis
Preise inkl. Jause und Pausengetränke
Kontakt und Information
office@gesundheitsnetzwerk.at
Fax-Nummer: +43 6245/700 50-70