Zielsetzung der Praxisanleitung ist eine zukunftsorientierte, zielgerichtete fachpraktische Ausbildung
Wir als PraxisanleiterInnen stehen für
- eine hohe fachliche und persönliche Kompetenz
- wir geben Anzuleitenden Orientierung und Sicherheit
- wir sind Vertrauensperson und
- WissensmanagerIn
- eine Steigerung der Zufriedenheit von Auszubildenden bzw. neuen MitarbeiterInnen mit der praktischen Ausbildung bzw. der Arbeitsplatzeinschulung
- die Sicherstellung der Rekrutierbarkeit von gut ausgebildeten neuen MitarbeiterInnen
- eine rasche Einsatzfähigkeit (wir machen Auszubildende und neue MitarbeiterInnen >Job Ready<)
- eine Steigerung der Teamfähigkeit
- eine höhere Berufsverweildauer (Verminderung der Drop out Rate)
- eine Sicherung und Steigerung der Qualität in der Pflege
- die entsprechende fachliche Umsetzung von theoretischen Kenntnisse in die Pflegepraxis
Dafür fordern wir folgendes:
ein Tätigkeitsprofil bzw. eine Stellenbeschreibung mit klar definierten und geregelten Kompetenzen sowie entsprechende Rahmenbedingungen zu folgenden Bereichen:
- Organisation, Koordination der praktischen Ausbildung an der Praktikumsstelle
- Übernahme der Einführungsphase von Auszubildenden,
- Dienstplangestaltung von Auszubildenden in Zusammenarbeit mit der Stationsleitung und der Ausbildungsstelle
- Durchführung einer zielorientierten fachpraktischen Anleitung unter Einplanung und Berücksichtigung der praktikumsstellenspezifischen Tagesablaufgestaltung etc.
- Organisation und Überwachung von Lernfortschritten
- Gesprächsführungen mit Auszubildenden
- Durchführung von Beurteilungen und Feedbackgesprächen
- Mitgestaltung und Mitbewertungsrecht der praktischen Diplomprüfung
- Kommunikation und Kooperation mit den Ausbildungsstellen
- Mitwirkung im theoretischen Unterricht (z.B. Praxiseinführungen, Praxisreflexionen, pflegespezifische Fachvorträge)
- Erstellung, kontinuierliche Überprüfung und Anpassung von Ausbildungskonzepten und Ausbildungs- und Informationsunterlagen
Eine standardisierte, qualitätsgesicherte Weiterbildung Praxisanleitung:
- Lt. § 64 GuK
- mind. 200 Stunden theoretischer Unterricht
- berufsbegleitende Praktika:
50% des Praktikums an der eigenen Arbeitsstelle
50% des Praktikums an einer anderen Praktikumsstelle
Eine Regelung der Anleitungszeit für PraxisanleiterInnen
- 50% der Anleitung von SchülerInnen soll durch eine/n PraxisanleiterIn erfolgen
- Autonome Dienstplangestaltungsmöglichkeit der/des PraxisanleiterIn
Eine Lehrpauschale für die praktische Ausbildungstätigkeit für PraxisanleiterInnen
Gleichwertige Annerkennung der theoretischen und praktischen AusbildungspartnerInnen
- PraxisanleiterInnen und Lehrpersonen: gemeinsamer Auftrag in der dualen GuKAusbildung
- PraxisanleiterInnen = Lehrende in der Praxis
- Lehrpersonen = Lehrende in der Theorie
Schulung, Beratung und Unterstützung von MitarbeiterInnen
- die ohne, den für die Anleitungstätigkeit notwendigen didaktischen, methodischen, rechtlichen, berufspädagogischen etc. Kenntnissen, die fachpraktische Anleitung durchführen (lt. GuKG: eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich – „Anleiten und Begleiten von SchülerInnen“)
Spezifische Fort- und Weiterbildungsangebote vom Dienstgeber
- Fachliteratur
- Vortrags- und Seminarangebote
Die Verankerung des >Anleitens von SchülerInnen< im Curriculum
- Theoretische und praktische Unterrichtung von SchülerInnen in der „Anleitung und Begleitung von SchülerInnen“ zum Erwerb einer Mindestqualifikation für die im Rahmen des eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich ab dem Diplom durchzuführende Anleitungs- und Begleitungstätigkeit
Verankerte Strukturen für Kooperation und Kommunikation sowie Feedbackgestaltung für PraxisanleiterInnen innerhalb der Ausbildungsorganisationen
- zuständige und definierte AnsprechpartnerInnen für Praxisanleitung in Ausbildungseinrichtungen (Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, FH, Universitäten, alle Einrichtungen die Praktikumsplätze zur Verfügung stellen)
- Kontinuierlicher Theorie >< Praxis Wissenstransfer mit zuständigen Ausbildungseinrichtungen
- Verbindliche Besprechungen/Informationsaustausche mit zuständigen AnsprechpartnerInnen in Ausbildungseinrichtungen für Praxisanleitung zur Abstimmung von theoretischen und praktischen Lehr- und Lerninhalten
- Unterstützung durch Vorgesetzte (Pflegedirektion, Stationsleitungen, etc)
- Unterstützung durch das Team
Netzwerkbildungen für Praxisanleitung
- Netzwerke für Praxisanleitung
- Regionale und internationale Kontakte