Sachverständige für Gesundheits- und Krankenpflege
BZ 12108
ABGESAGT
1. SeminartagBerufsrechtliche Stellung insb. der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, der Ärzte, der Sozialbetreuungsberufe, insb. Berufspflichten im Kontext mit Patienten-/Klientenrechten
Einlassungs- und Übernahmefahrlässigkeit in der Berufsausübung Bezugnehmende organisationsrechtliche Bestimmungen für Krankenanstalten und Pflegeheime Strukturmängelanzeige - Organisationsverantwortung Gerichtlicher Auftrag, Festlegung des Beweisthemas Befundaufnahme anhand der Aktenlage Ergänzende Befundaufnahme durch den Ortsaugenschein Die Pflegevisite als Instrument der Befundaufnahme Gliederung des Gutachtens Fehler bei der Gutachterarbeit Mündliche Erörterung des Gutachtens Legen der Gebührennote nach den Gebührenanspruchsgesetz.
2. Seminartag
Workshop: Inhalt und Aufbau eines gesundheits- und krankenpflegerischen Gutachtens anhand verschiedener anonymisierter Gerichtsgutachten mit Beweisthemen.
Beispiele:
Entsprach die geleistete Gesundheits- und Krankenpflege, unter Berücksichtigung der individuellen Pflegebedürfnisse, dem aktuellen pflegewissenschaftlichen Stand, iS einer gewissenhaften Berufsausübung?
Hätte die DGKS, welche Frau XX auf das WC begleitet hat, im Wissen der Kollapsneigung der Patientin, diese kurzfristig verlassen dürfen?
Wäre der Sturz bzw. die konkreten schweren Folgen des Sturzes im gegenständlichen Ausmaß verhinderbar gewesen, wenn die DGKS während des Sturzvorganges im WC anwesend gewesen wäre? Wird die Pflege des Betroffenen XX, wohnhaft in XX im privaten Pflegeheim XXX der gebotenen Sorgfalt entsprechend durchgeführt? Wenn nein, welche Maßnahmen sind zu setzen? Ist die Pflege und Betreuung des Betroffenen bei seiner Familie in XX ausreichend sichergestellt? Wenn nein, welche Pflege, Betreuung und Hilfe wird vorgeschlagen?
Welcher Pflegemehraufwand ist bei XX seit ihrer Geburt, aufgrund des Perinatalschadens, unter Berücksichtigung der individuellen, reaktivierenden ganzheitlichen Bedürfnisse eines körperlich und geistig behinderten Kindes, erforderlich? Entsprach der Umlagerungsversuch vom Rollstuhl auf die Röntgenliege der gebotenen Sorgfalt in der Berufsausübung? Verdienstentgang und Pflegekosten
Aufbauseminar:
Zweck des Pflegegeldes und anspruchsberechtigte Personen Pflegebedarf: Betreuung und Hilfe, ständiger Bedarf, Kontinuität des Pflegebedarfes.
Abgrenzung zur medizinischen Hauskrankenpflege Spezielle Bedarfsbereiche: Verrichtungen mit zeitlichen Richtwerten, mit verbindlichen Mindestwerten und verbindlichen Pauschalwerten, sonstige Verrichtungen, Anleitung und Beaufsichtigung, Motivationsgespräch Ausmaß des Pflegebedarfes:
zeitliches Ausmaß Qualifizierter Pflegeaufwand: außergewöhnlicher Pflegeaufwand, dauernde Bereitschaft, dauernde Anwesenheit, praktische Bewegungsunfähigkeit Diagnosenbezogene MindesteinstufungenAntragstellung, amtswegige Einleitung, Änderung bzw. Wegfall der Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegegeld Übergang des Pflegegeldanspruches bei Kostenbeteiligung eines Landes, Gemeinde oder Sozialhilfeträgers Ersatz von Geldleistungen durch Sachleistungen Qualitätssicherung: Kontrolle der zweckmäßigen Verwendung des Pflegegeldes.
Sachverständige im Pflegegeldverfahren
Wann liegt eine Freiheitsbeschränkung vor? Wann liegt eine Freiheitseinschränkung vor? Welche Voraussetzungen müssen für eine zulässige Freiheitsbeschränkung gegeben sein? Wie unterscheiden sich physische, elektronische und medikamentöse freiheitsbeschränkende Maßnahmen? Wer ist befugt im Pflegeheim, in der Behinderteneinrichtung oder im Krankenhaus eine freiheitsbeschränkende Maßnahme anzuordnen?
Welche Aufklärungs-, Verständigungs- und Dokumentationspflichten sind von wem einzuhalten? Wer vertritt den Bewohner bei der Wahrnehmung seines Rechtes auf persönliche Freiheit? Welche Befugnisse und Pflichten haben die Bewohnervertreter?Wer kann einen Antrag auf gerichtliche Überprüfung der Freiheitsbeschränkung stellen? Wie erfolgt das gerichtliche Verfahren zur Überprüfung einer freiheitsbeschränkenden Maßnahme? (Anhörung des Bewohners, erste Entscheidung durch das Bezirksgericht, Sachverständigengutachten, mündliche Verhandlung, Beschluss, Rechtsmittel, Rekursverfahren).
Ist die Freiheitsbeschränkung im Sinne der Selbst- oder Fremdgefährdung des Bewohners unerlässlich und geeignet? Ist die Freiheitsbeschränkung in ihrer Dauer und Intensität zur konkreten erheblichen Gefährdung des Klienten angemessen? Kann die Freiheitsbeschränkung durch eine andere schonendere Pflege- und Betreuungsmaßnahme abgewendet werden? Welche Pflege- und Betreuungsstandards entsprechen dazu dem aktuellen pflegewissenschaftlichen Stand? Praktische Fallbeispiele:
Alle Rechte vorbehalten.
Zielgruppe
Für alle gehobenen Dienste für Gesundheits- und Krankenpflege die insbesondere pflegebehördlich, oder als Gerichtssachverständige für Gesundheits- und Krankenpflege tätig werden, oder die sich in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für Gesundheits- und Krankenpflege eintragen lassen wollen, bzw für alle Pflegedienstleitungen von Pflegeheimen und mobilen Pflegeinrichtungen sowie Pflegedienstleitungen von Pflegeheimen und mobilen Pflegeinrichtungen im Rahmen ihrer Mitwirkung bei der Pflegegeldeinstufung, oder gerichtlichen Überprüfungsverfahren von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nach dem Heimaufenthaltsgesetz.
Referentin
Profin. Maga. Drin. iur. Gertrude Allmer, DGKS
Juristin, Gesundheits- bzw Pflegerechtsexpertin, Univ-/FH-Lektorin, Riskmanagerin allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Gesundheits- und Krankenpflege, Arbeitstechnik, Betriebsorganisation, Planung, Ausbildung und Führung von Führungskräften; Lehrerin für GKrPfl.; Direktorin PH/SOB.
Termin
Grundseminar: 11. - 12. Juni 2012
Aufbauseminar: 13. - 14. Juni 2012
jeweils 9.00 - 17.00 Uhr
ABGESAGT
TeilnehmerInnenzahl
mind. 14 Personen – max. 18 Personen
Kosten
730,- Euro für ÖKGV-Mitglieder
850,- Euro Vollpreis
FrühbucherInnen - bei Buchung bis 30. April 2012
690,- Euro für ÖKGV-Mitglieder
810,- Euro Vollpreis
Ort
ÖGKV Bundessekretariat
Seminarraum
Wilhelminenstraße 91/IIe
1160 Wien
Anmeldeschluss
24.5.2012
Information und Kontakt
Mag. Katrin Scharaditsch
ÖGKV-Bundessekretariat
T:+43 1/ 478 27 10-14
Fax: 01 / 478 27 10-9
bildung@oegkv.at