Sachverständige für Gesundheits- und Krankenpflege Grund- und Aufbauseminar
AUSGEBUCHT!!!!
Thema:
1. Seminartag: 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr
- Berufsrechtliche Stellung insbesondere der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, der Ärzte, der Sozialbetreuungsberufe, insbesondere Berufspflichten im Kontext mit Patienten-/Klientenrechte.
- Organisationsrechtliche Normen für KA und stationäre Pflegeeinrichtungen.
- Einlassungs- und Übernahmefahrlässigkeit in der Berufsausübung
- Bezugnehmende organisationsrechtliche Bestimmungen für Krankenanstalten und Pflegeheime
- Strukturmängelanzeige - Organisationsverantwortung
- Gerichtlicher Auftrag, Festlegung des Beweisthemas
- Befundaufnahme anhand der Aktenlage
- Ergänzende Befundaufnahme durch den Ortsaugenschein
- Die Pflegevisite als Instrument der Befundaufnahme
- Der pflegediagnosenorientierte Pflegeprozess
- Gliederung des Gutachtens
- Fehler bei der Gutachterarbeit
- Mündliche Erörterung des Gutachtens
- Legen der Gebührennote nach den Gebührenanspruchsgesetz.
2. Seminartag: 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr
- Inhalt und Aufbau eines gesundheits- und krankenpflegerisches Gutachtens anhand verschiedener anonymisierter Gerichtsgutachten mit Beweisthemen.
Aufbauseminar
3. und 4. Seminartag 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr
- Zweck des Pflegegeldes und anspruchsberechtigte Personen.
- Pflegebedarf: Betreuung und Hilfe, ständiger Bedarf, Kontinuität des Pflegebedarfes. Abgrenzung zur medizinischen Hauskrankenpflege.
- Spezielle Bedarfsbereiche: Verrichtungen mit zeitlichen Richtwerten, mit verbindlichen
- Mindestwerten und verbindlichen Pauschalwerten, sonstige Verrichtungen, Anleitung und Beaufsichtigung, Motivationsgespräch.
- Ausmaß des Pflegebedarfes: zeitliches Ausmaß.
- Qualifizierter Pflegeaufwand: außergewöhnlicher Pflegeaufwand, dauernde Bereitschaft, dauernde Anwesenheit, praktische Bewegungsunfähigkeit.
- Diagnosebezogene Mindesteinstufung.
- Antragstellung, amtswegige Einleitung, Änderung bzw. Wegfall der Vorausssetzungen für den Anspruch auf Pflegegeld.
- Übergang des Pflegegeldanspruches bei Kostenbeteiligung eines Landes, Gemeinde oder Sozialhilfeträgers.
- Ersatz von Geldleistungen durch Sachleistungen.
- Qualitätssicherung: Kontrolle der zweckmäßigen Verwendung des Pflegegeldes. Sachverständige im Pflegegeldverfahren.
- Wann lieg eine Freiheitsbeschränkung vor?
Welche Voraussetzungen müssen für eine zulässige Freiheitsbeschränkung gegeben sein?
- Wie unterscheiden sich physische, elektronische und medikamentöse freiheitsbeschränkende Maßnahmen?
- Wer ist befugt im Pflegeheim oder in der Behinderteneinrichtung oder im Krankenhaus eine freiheitsbeschränkende Maßnahme anzuordnen?
- Welche Aufklärungs-, Verständigungs- und Dokumentationspflichten sind von wem einzuhalten?
- Wer vertritt den Bewohner bei der Wahrnehmung seines Rechtes auf persönliche Freiheit?
- Welche Befugnisse und Pflichten haben die Bewohnervertreter?
- Wer kann einen Antrag auf gerichtliche Überprüfung der Freiheitsbeschränkung stellen?
- Wie erfolgt das gerichtliche Verfahren ur Überprüfung einer freihatsbeschränkenden Maßnahme? (Anhörung des Bewohners, erste Entscheidung durch das Bezirksgericht, Sachverständigengutachten, mündliche Verhandlung, Beschluss, Rechtsmittel, Rekursverfahren).
- Ist die Freiheitsbeschränkung im Sinne der Selbst- oder Fremdgefährdung des Bewohners, unerlässlich und geeignet?
- Ist die Freiheitsbeschränkung in ihrer Dauer und Intensität zur konkreten erheblichen Gefährdung des Klienten gemessen?
- Kann die Freiheitsbeschränkung durch eine andere schonendere Pflege- und Betreuungsmaßnahme abgewendet werden?
- Welche Pflege- und Betreuungsstandards entsprechen dazu dem aktuellen pflegewissenschaftlichen Stand?
- Praktische Fallbeispiele.
Zielgruppe:
Für alle gehobenen Dienste für Gesundheits- und Krankenpflege die insbesondere pflegebehördlich, oder als Gerichtssachverständige für Gesundheits- und Krankenpflege tätig werden, oder die sich in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für Gesundheits- und Krankenpflege eintragen lassen wollen, bzw. für alle Pflegedienstleitungen von Pflegeheimen und mobilen Pflegeeinrichtungen im Rahmen ihrer Mitwirkung bei der Pflegegeldeinstufung, oder gerichtlichen Überprüfungsverfahren von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nach dem Heimaufenthaltsgesetz.
Referentin:
Prof. Mag. Dr. iur. Gertrude Allmer, DGKS, Gesundheits- und Pflegerechtsexpertin, Riskmanagerin, Univ./FH-Lektorin, Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Gesundheits- und Krankenpflege, Berufskunde, Arbeits- und Betriebsorganisation, Planung, Ausbildung und Führung von Führungskräften.
Termin:
10.04. - 11.04.2012 Grundseminar und
12.04. - 13.04.2012 Aufbauseminar
Jeweils 9:00 bis 16:30 Uhr
Kursgebühr
700 Euro für ÖGKV-Mitglieder
740 Euro Vollpreis
FrühbucherInnen - bei Buchung bis 10.02.2012
660 Euro für ÖGKV-Mitglieder
700 Euro Vollpreis
Teilnehmerzahl
mind. 12. Personen - max. 18 Personen
Ort
BAPH Ried im Innkreis II, Rieplstraße 1, 4910 Ried i. I.
Anmeldeschluss
10.03.2012
ONLINE-ANMELDUNG
Info & Anmeldung
ÖGKV - Landesverband Oberösterreich
Gabriele Wieser MSc
Tel & Fax 07757/7000 oder 0650 760 4250
bildung.ooe@oegkv.at