26. Jänner 2010 - BZ 10101

!!!! Ausgebucht !!!!

Die GuKG Novelle 2009
Unter besonderer Berücksichtigung des  Tätigkeitsbereiches der Pflegehilfe ohne Aufsicht



Themenschwerpunkte

  • Das Berufsbild und der Tätigkeitsbereich der Pflegehilfe ohne Aufsicht durch die DGKS/DGKP
  • Das Berufsbild und der Tätigkeitsbereich der Pflegehilfe mit Aufsicht durch die DGKS/DGKP
  • Die begleitende Kontrolle und die jederzeitige Möglichkeit der Rückfrage bei der DGKS/DGKP
  • Die Möglichkeit der  Pflegehilfeausbildung an berufsbildenden mittleren bzw höheren Schulen
  • Fortbildungspflicht NEU für PflegehelferInnen und FachsozialbetreuerInnen mit Schwerpunkt in der Altenarbeit
  • Erweiterung des Zugangs für psychologische und pädagogische Berufe in der Behindertenhilfe zum Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“
  • Die berufsrechtlichen Aufgaben des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege im Zusammenhang mit der Personenbetreuung und persönlichen Assistenz
  • Einschlägige Berufspflichten der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und FachsozialbetreuerInnen mit Schwerpunkt in der Altenarbeit: gewissenhafte Berufsausübung, Fortbildungspflicht, Dokumentationspflicht, Verschwiegenheitspflicht, Geschenkannahmeverbot, Melde- und Anzeigepflicht, Aufklärungs-/Auskunftspflicht, lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Die Interaktion zwischen medizinischen Behandlungsprozess und Pflegeprozess
  • Mindestsorgfaltsmaßstab in der Pflegedokumentation
  • Die professionelle Führung des Pflegeprozesses / Pflegedokumentation.
  • Die rechtliche Bedeutung der „Eigenverantwortlichkeit“ in der Berufsausübung
  • Die berufs- und dienstrechtliche Verpflichtung zur interdisziplinären Zusammenarbeit anhand der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für Ärzte und nichtärztliche Gesundheitsberufe, und Sozialbetreuungsberufe
  • Die rechtlichen Weisungsbeziehungen zwischen Arzt und gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
  • Ärztliche Dokumentationspflichten im Rahmen der  Anordnungsverantwortung im mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich.
  • Die berufsrechtlichen Weisungsbeziehungen zwischen gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und Pflegehilfe/ FachsozialbetreuerIn mit Schwerpunkt in der Altenarbeit
  • Die Berufsbilder des gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege in Abgrenzung zur Pflegehilfe und zum Fachsozialbetreuer mit Schwerpunkt in der Altenarbeit
  • Die Weiterübertragung von diagnostischen und therapeutischen Verrichtungen auf die Pflegehilfe – Subdelegationsmöglichkeiten

 

Referentin:  

Profin. Maga. Drin. iur. Gertrude Allmer, DGKS
Juristin, Gesundheits- bzw Pflegerechtsexpertin, Univ-/FH-Lektorin,  Riskmanagerin  allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Gesundheits- und Krankenpflege, Arbeitstechnik, Betriebsorganisation, Planung, Ausbildung und Führung von Führungskräften; Lehrerin für GKrPfl.; Direktorin PH/SOB.

Alle Rechte vorbehalten

Termin
26. Jänner 2010



Zeit
9.00 bis 17:00 Uhr

 

TeilnehmerInnenzahl 
mind. 12 Personen – max. 20 Personen

 

Kosten

Normalpreis
200,- Euro für ÖKGV-Mitglieder
235,- Euro Vollpreis

FrühbucherInnen - bei Buchung bis 15. Dezember 2009
180,- Euro für ÖKGV-Mitglieder
215,- Euro Vollpreis



Ort
ÖGKV Bundessekretariat
Seminarraum
Wilhelminenstraße 91/IIe
1160 Wien

TeilnehmerInnen
mind. 12 - max. 20 Personen


Anmeldeschluss
12. Jänner 2010


Online-Anmeldung


Informationen und Kontakt
Daniela Anhell
ÖGKV-Bundessekretariat
+43 1/ 478 27 10 - 14
bildung@oegkv.at