!!! Ausgebucht !!!

Die Pflegegeldeinstufung durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege BZ 10117

 

Thema

Zweck des Pflegegeldes, insbesondere Verbesserung der Möglichkeit, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.



Anspruchsberechtigte Personen und Anspruchsvoraussetzugen

  • Pflegebedarf: Betreuung und Hilfe, ständiger Bedarf, Kontinuität des Pflegebedarfes
  • Beurteilung des Pflegebedarfes von schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres – Erschwerniszuschlag – Erschwerniszuschlag
  • Abgrenzung zwischen Pflegebedarf, medizinischer Hauskrankenpflege, Anstaltspflege und ärztlicher Hilfe. Spezielle Bedarfsbereiche: Verrichtungen mit zeitlichen Richtwerten, mit verbindlichen Mindestwerten und verbindlichen Pauschalwerten, sonstige Verrichtungen, Anleitung und Beaufsichtigung
  • Motivationsgespräch: Ausmaß des Pflegebedarfes, zeitliches Ausmaß
  • Qualifizierter Pflegeaufwand: außergewöhnlicher Pflegeaufwand, dauernde Bereitschaft, dauernde Anwesenheit, Selbst- und Fremdgefährdung,  praktische Bewegungsunfähigkeit
  • Diagnosebezogene Mindesteinstufungen
  • Anspruch auf Pflegegeld: Antragstellung, amtswegige Einleitung, Änderung bzw. Wegfall der Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegegeld
  • Übergang des Pflegegeldanspruches bei Kostenbeteiligung eines Landes, Gemeinde oder SozialhilfeträgerIn
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Betreuungs- und Hilfebedarf = Pflegebedarf Praktische Pflegegeldeinstufungsübungen in Form der Sachverständigenarbeit Vertretung der BewohnerInnen/KlientInnen vor dem Sozialgericht - Gerichtsverfahren
  • Beurteilung des Pflegebedarfes von Personen ab dem vollendeten 15. Lj. mit schwerer geistiger oder schwerer psychischer Behinderung, insb. Demenz

Alle Rechte vorbehalten

 

Zielgruppe 
Für  den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, welcher zukünftig in der Pflegegeldeinstufung tätig werden möchte. Vermittelt werden insb besondere Kenntnisse und Fertigkeiten für die Befundaufnahme, bzw Erhebung des Pflegebedarfes und Feststellung des Pflegebedarfes im Gutachten. Für die Pflegegeldeinstufung ist die Eintragung in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen im Fachgebiet Gesundheits- und Krankenpflege nicht zwingend Voraussetzung.

 

Referentin 

Profin. Maga. Drin. iur. Gertrude Allmer, DGKS
Juristin, Gesundheits- bzw Pflegerechtsexpertin, Univ-/FH-Lektorin,  Riskmanagerin  allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Gesundheits- und Krankenpflege, Arbeitstechnik, Betriebsorganisation, Planung, Ausbildung und Führung von Führungskräften; Lehrerin für GKrPfl.; Direktorin PH/SOB.

 

 

 

Termin 
31. August und 1. September 2010
jeweils 9.00 bis 17.00 Uhr

 

TeilnehmerInnenzahl 
mind. 12 Personen – max. 20 Personen

 

Ort 
ÖGKV-Bundessekretariat
Seminarraum
Wilhelminenstraße 91/IIe
1160 Wien

 

Kosten
350,- Euro für ÖGKV-Mitglieder
390, Euro Vollpreis

FrühbucherInnen - bei Buchung bis 20. Juli 2010
320,- Euro ÖGKV-Mitglieder
360,- Euro Vollpreis


Anmeldeschluss
17. August 2010



Online-Anmeldung


Information und Kontakt
Franziska Jank
ÖGKV-Bundessekretariat
T: +43 1/ 478 27 10 - 15
Fax: 01 / 478 27 10 - 9
bildung@oegkv.at