Die Pflegegeldeinstufung durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege - ein Trainingsseminar

K 11016

 

Thema
Zweck des Pflegegeldes, insbesondere Verbesserung der Möglichkeit, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.

  • Pflegebedarf: Betreuung und Hilfe, ständiger Bedarf, Kontinuität des Pflegebedarfes
  • Beurteilung des Pflegebedarfes von schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres – Erschwerniszuschlag
  • Abgrenzung zwischen Pflegebedarf, medizinischer Hauskrankenpflege, Anstaltspflege und ärztlicher Hilfe. Spezielle Bedarfsbereiche: Verrichtungen mit zeitlichen Richtwerten, mit verbindlichen Mindestwerten und verbindlichen Pauschalwerten, sonstige Verrichtungen, Anleitung und Beaufsichtigung
  • Motivationsgespräch: Ausmaß des Pflegebedarfes, zeitliches Ausmaß
  • Qualifizierter Pflegeaufwand: außergewöhnlicher Pflegeaufwand, dauernde Bereitschaft, dauernde Anwesenheit, Selbst- und Fremdgefährdung,  praktische Bewegungsunfähigkeit
  • Diagnosebezogene Mindesteinstufungen
  • Anspruch auf Pflegegeld: Antragstellung, amtswegige Einleitung, Änderung bzw. Wegfall der Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegegeld
  • Übergang des Pflegegeldanspruches bei Kostenbeteiligung eines Landes, Gemeinde oder SozialhilfeträgerIn
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Betreuungs- und Hilfebedarf = Pflegebedarf Praktische Pflegegeldeinstufungsübungen in Form der Sachverständigenarbeit Vertretung der BewohnerInnen/KlientInnen vor dem Sozialgericht - Gerichtsverfahren
  • Beurteilung des Pflegebedarfes von Personen ab dem vollendeten 15. Lj. mit schwerer geistiger oder schwerer psychischer Behinderung, insb. Demenz 

 

 

Zielgruppe
Gehobener Dienst in der  Gesundheits- und Krankenpflege, welcher zukünftig in der Pflegegeldeinstufung tätig werden möchte. Vermittelt werden insbesondere Kenntnisse und Fertigkeiten für die Befundaufnahme, bzw.  
Erhebung des Pflegebedarfes und Feststellung des Pflegebedarfes im Gutachten.

Für die Pflegegeldeinstufung ist die Eintragung in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen im Fachgebiet Gesundheits- und Krankenpflege nicht zwingend Voraussetzung.

 




Referentin
Profin. Maga. Drin. iur. Gertrude Allmer, DGKS
Juristin, Gesundheits- bzw Pflegerechtsexpertin, Univ-/FH-Lektorin,  Riskmanagerin  allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Gesundheits- und Krankenpflege, Arbeitstechnik, Betriebsorganisation, Planung, Ausbildung und Führung von Führungskräften; Lehrerin für GKrPfl.; Direktorin PH/SOB.

 

 

Termin
31. März bis 1. April 2011
9.00 bis 17.00 Uhr

 

 

Kosten (inkl. Unterlagen)
300,- Euro für ÖGKV - Mitglieder
350,- Euro Vollpreis

 


TeilnehmerInnenzahl
mind. 14 Personen bis max. 20 Personen


Ort
AVS Sozial- und Gesundheitszentrum Klagenfurt - Seminarraum
Fischlstraße 40
9020 Klagenfurt

 

 

ONLINE-ANMELDUNG

 

 

Anmeldesschluss
28. Februar 2011

 

 

Information/Anmeldung
ÖGKV-Landesverband Kärnten
Tel.:+43/ 650/60 37 168
E-Mail: bildung.ktn(at)oegkv.at


Sollten Sie nach erfolgter Online Anmeldung nicht binnen 1 Woche per Mail, Telefon oder Post eine Voranmeldung erhalten haben, melden sie sich bitte unter folgender Telefonnummer: 0650/60 37 168.