Die Arbeit des allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Gerichtssachverständigen aus dem Fachgebiet Gesundheits- und Krankenpflege, unter besonderer Berücksichtigung freiheitsbeschränkender Maßnahmen und der Pflegegeldeinstufung.

K 11012

 

1. Seminartag (Grundseminar)
Berufsrechtliche Stellung insb. der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, der Ärzte und Ärztinnen, der Sozialbetreuungsberufe, insb. Berufspflichten im Kontext mit PatientInnen-/KlientInnenrechten

·        Einlassungs- und Übernahmefahrlässigkeit in der Berufsausübung

·        Bezugnehmende organisationsrechtliche Bestimmungen für Krankenanstalten und Pflegeheime

·        Strukturmängelanzeige - Organisationsverantwortung

·        Gerichtlicher Auftrag, Festlegung des Beweisthemas

·        Befundaufnahme anhand der Aktenlage

·        Ergänzende Befundaufnahme durch den Ortsaugenschein

·        Die Pflegevisite als Instrument der Befundaufnahme

·        Gliederung des Gutachtens

·        Fehler bei der Gutachterarbeit

·        Mündliche Erörterung des Gutachtens

·        Legen der Gebührennote nach den Gebührenanspruchsgesetz.

 

 

2. Seminartag (Grundseminar)

Workshop: Inhalt und Aufbau eines gesundheits- und krankenpflegerischen Gutachtens anhand verschiedener anonymisierter Gerichtsgutachten mit  Beweisthemen.

Beispiele
Entsprach die geleistete Gesundheits- und Krankenpflege, unter Berücksichtigung der individuellen Pflegebedürfnisse, dem  aktuellen pflegewissenschaftlichen Stand, iS einer gewissenhaften Berufsausübung?
Hätte die DGKS, welche Frau XX auf das WC begleitet hat, im Wissen der Kollapsneigung der Patientin, diese kurzfristig verlassen dürfen?

Wäre der Sturz bzw. die konkreten schweren Folgen des Sturzes im gegenständlichen Ausmaß verhinderbar gewesen, wenn die DGKS während des Sturzvorganges im WC anwesend gewesen wäre? Wird die Pflege des Betroffenen XX, wohnhaft in XX im privaten Pflegeheim XXX der gebotenen Sorgfalt entsprechend durchgeführt? Wenn nein, welche Maßnahmen sind zu setzen? Ist die Pflege und Betreuung des Betroffenen bei seiner Familie in XX ausreichend sichergestellt? Wenn nein, welche Pflege, Betreuung und Hilfe wird vorgeschlagen?

Welcher Pflegemehraufwand ist bei XX seit ihrer Geburt, aufgrund des Perinatalschadens, unter Berücksichtigung der individuellen, reaktivierenden ganzheitlichen Bedürfnisse eines körperlich und geistig behinderten Kindes, erforderlich? Entsprach der Umlagerungsversuch vom Rollstuhl auf die Röntgenliege der gebotenen Sorgfalt in der Berufsausübung? Verdienstentgang und Pflegekosten

 

 

3.  und 4. Seminartag (Aufbauseminar)

·        Zweck des Pflegegeldes und anspruchsberechtigte Personen

·        Pflegebedarf: Betreuung und Hilfe, ständiger Bedarf, Kontinuität des Pflegebedarfes.

·        Abgrenzung zur medizinischen Hauskrankenpflege

·        Spezielle Bedarfsbereiche: Verrichtungen mit zeitlichen Richtwerten, mit verbindlichen Mindestwerten und verbindlichen Pauschalwerten, sonstige Verrichtungen, Anleitung und  Beaufsichtigung, Motivationsgespräch

·        Ausmaß des Pflegebedarfes: zeitliches Ausmaß

·        Qualifizierter Pflegeaufwand: außergewöhnlicher Pflegeaufwand, dauernde Bereitschaft, dauernde Anwesenheit, praktische Bewegungsunfähigkeit

·        Diagnosenbezogene Mindesteinstufungen

·        Antragstellung, amtswegige Einleitung, Änderung bzw. Wegfall der Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegegeld

·        Übergang des Pflegegeldanspruches bei Kostenbeteiligung eines Landes, Gemeinde oder Sozialhilfeträgers

·        Ersatz von Geldleistungen durch Sachleistungen

·        Qualitätssicherung: Kontrolle der zweckmäßigen Verwendung des Pflegegeldes

 

 

Sachverständige im Pflegegeldverfahren
Wann liegt eine Freiheitsbeschränkung vor? Wann liegt eine Freiheitseinschränkung vor? Welche Voraussetzungen müssen für eine zulässige Freiheitsbeschränkung gegeben sein? Wie unterscheiden sich physische, elektronische und medikamentöse freiheitsbeschränkende Maßnahmen? Wer ist befugt im Pflegeheim, in der Behinderteneinrichtung oder im Krankenhaus eine freiheitsbeschränkende Maßnahme anzuordnen?

Welche Aufklärungs-, Verständigungs- und Dokumentationspflichten sind von wem einzuhalten? Wer vertritt den Bewohner bei der Wahrnehmung seines Rechtes auf persönliche Freiheit? Welche Befugnisse und Pflichten haben die Bewohnervertreter? Wer kann einen Antrag auf gerichtliche Überprüfung der Freiheitsbeschränkung stellen? Wie erfolgt das gerichtliche Verfahren zur Überprüfung einer freiheitsbeschränkenden Maßnahme? (Anhörung des Bewohners, erste Entscheidung durch das Bezirksgericht, Sachverständigengutachten, mündliche Verhandlung, Beschluss, Rechtsmittel, Rekursverfahren).

Ist die Freiheitsbeschränkung im Sinne der Selbst- oder Fremdgefährdung des Bewohners unerlässlich und geeignet? Ist die Freiheitsbeschränkung  in ihrer Dauer und Intensität zur konkreten erheblichen Gefährdung des Klienten angemessen? Kann die Freiheitsbeschränkung durch eine andere schonendere Pflege- und Betreuungsmaßnahme abgewendet werden? Welche Pflege- und Betreuungsstandards entsprechen dazu dem aktuellen pflegewissenschaftlichen Stand

 

 

 

Zielgruppe
Für alle gehobenen Dienste für Gesundheits- und Krankenpflege die insbesondere pflegebehördlich, oder als Gerichtssachverständige für Gesundheits- und Krankenpflege  tätig werden, oder die sich in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für Gesundheits- und Krankenpflege eintragen lassen wollen, bzw. für alle Pflegedienstleitungen von Pflegeheimen und mobilen Pflegeinrichtungen sowie Pflegedienstleitungen von Pflegeheimen und mobilen Pflegeinrichtungen im Rahmen ihrer Mitwirkung bei der Pflegegeldeinstufung, oder gerichtlichen Überprüfungsverfahren von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nach dem Heimaufenthaltsgesetz.

 

 

 

Referentin
Profin. Maga. Drin. iur. Gertrude Allmer, DGKS
Juristin, Gesundheits- bzw Pflegerechtsexpertin, Univ-/FH-Lektorin,  Riskmanagerin  allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Gesundheits- und Krankenpflege, Arbeitstechnik, Betriebsorganisation, Planung, Ausbildung und Führung von Führungskräften; Lehrerin für GKrPfl.; Direktorin PH/SOB

 

 

 

Termin
Grundseminar 28. und 29. April 2011
Aufbauseminar 2. und 3. Mai
2011
Jeweils 9.00 bis 17.00 Uhr

 

 

 

TeilnehmerInnenzahl 
mind. 12 Personen – max. 18 Personen

 

 

 

Kosten
680,- Euro für ÖKGV-Mitglieder
760,- Euro Vollpreis

 

 

 

ONLINE-ANMELDUNG

 




Ort
Hilfswerk Klagenfurt
8. Mai Straße 47
9020 Klagenfurt

 

 

 

 

Anmeldeschluss
28. März 2011

 

 

 

Information und Anmeldung
ÖGKV-Landesverband Kärnten
Tel.:+43/ 650/60 37 168
E-Mail: bildung.ktn(at)oegkv.at

 


Sollten Sie nach erfolgter Online Anmeldung nicht binnen 1 Woche per Mail, Telefon oder Post eine Voranmeldung erhalten haben, melden sie sich bitte unter folgender Telefonnummer: 0650/60 37 168.