Die nachfolgend dargestellten Aufgaben und Tätigkeiten gelten für alle drei Sparten des gehobenen Gesundheits- und Krankenpflegedienstes gleichermaßen. Der Unterschied besteht lediglich in der Gruppe von Menschen, die Pflege in Anspruch nehmen.
Der Aufgabenbereich der Dipl. Pflegepersonen ist je nach dem Grad der Eigenständigkeit in der Anordnung und Durchführung der Maßnahmen in drei Gruppen geteilt: Eigenverantwortlicher, mitverantwortlicher und interdisziplinärer Aufgabenbereich.
Eigenverantwortlicher Aufgabenbereich
In eigener Verantwortung setzt die Dipl. Pflegeperson Maßnahmen, die die Patientln/Klientln bei der Förderung der Gesundheit und bei der Ausübung der Lebensaktivitäten unterstützen, wenn diese wegen Alter, Krankheit, geistiger oder körperlicher Behinderung oder sozialer Umstände dazu nicht selber in der Lage ist. Sie weist der/dem Pflege- und/oder Hilfsbedürftigen nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit das entsprechend qualifizierte Pflegepersonal zu.
In Bezug auf die Pflege der PatientInnen/KlientInnen ist die Dipl. Pflegeperson die Vorgesetzte der KrankenpflegeschülerInnen und der pflegerischen Hilfsdienste (PflegehelferInnen, SanitätsgehilfInnen, OP-GehilfInnen, AltenheIferInnen).
Die Dipl. Pflegeperson entscheidet gemeinsam mit ihren Vorgesetzten in der Pflege und KollegInnen, welche Pflegetheorie (Pflegephilosophie) dem beruflichen Handeln zugrunde gelegt wird. Die Dipl. Pflegeperson legt die ethischen Grundregeln, die vom Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband und vom Weltbund der Krankenschwestern/Pfleger (International Council of Nurses) definiert wurden, bzw. die Grundsätze, die aus der Menschenrechtskonvention oder der Deklaration der Patientenrechte hervorgehen, ihrem beruflichen Handeln zugrunde. Sie ist imstande, ihr berufliches Handeln und die institutionellen bzw. gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ethisch zu reflektieren und im Diskurs zu begründen.
Konkret umfasst der eigenverantwortliche Aufgabenbereich folgende Tätigkeiten
Die Dipl. Pflegeperson erfasst den Gesundheitszustand der Patientlnnen/Klientlnnen systematisch und kontinuierlich während des gesamten Zeitraumes, in dem Pflege erteilt wird. Unmittelbar nach dem ersten Kontakt mit dem/der Patientln führt die Dipl. Pflegeperson ein "Aufnahmegespräch" und beobachtet die/den Patientln. Sie sammelt objektive und subjektive Daten und Informationen in Bezug auf die Person der/des Patientln, des physischen und psychischen Zustands und der soziokulturellen Situation; weiters über die Gewohnheiten hinsichtlich der Aktivitäten des täglichen Lebens sowie über die Faktoren, die einen Einfluss auf die Gesundheit ausüben. Sie informiert sich über das Wissen der/des Patientln die Krankheit betreffend, die Erwartungen bzw. Hoffnungen, über die früheren Erfahrungen mit der Krankheit und den Gesundheitseinrichtungen. Weiters stellt sie fest, welche Ressourcen der/dem Patientln zur Erfüllung der Bedürfnisse zur Verfügung stehen. Die gesammelten Daten und Beobachtungen werden schriftlich festgehalten. Diese Aufzeichnungen sind allen an der Pflege Beteiligten zugänglich, werden laufend kontrolliert und aktualisiert. Sie werden vor dem Zugriff durch Unberechtigte geschützt.
Aus den im Rahmen der Pflegeanamnese erhobenen objektiven und subjektiven Daten werden die Probleme der/des Patientln sowie die Ressourcen identifiziert und eine Pflegediagnose gestellt. Diese wird in den Pflegeplan eingetragen. Dazu analysiert die Dipl. Pflegeperson die erhobenen Daten und interpretiert deren Bedeutung für die/den Patientln. Die Pflegediagnose wird mit der/dem Patientln besprochen.
Planen der Pflege
Zu jeder Pflegediagnose werden von der Dipl. Pflegeperson Ziele, die von der/dem Patientln bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht werden sollen, festgesetzt und in den Pflegeplan eingetragen. Dabei arbeitet sie eng mit der/dem PatientIn und/oder den Angehörigen zusammen, da die Akzeptanz der Ziele eine unabdingbare Voraussetzung für den Erfolg der Pflege ist.
Sie übernimmt bei hilfsbedürftigen PatientInnen voll oder teilweise die Ausführung der Aktivitäten des täglichen Lebens, z. B. die Körperpflege, Lagerung, Mobilisation.
Sie leitet PatientInnen an, damit sie möglichst rasch viele Aktivitäten des täglichen Lebens selbständig und ohne fremde Hilfe ausführen können. Dabei kontrolliert sie auch, ob die PatientInnen die Maßnahmen richtig ausführen und unterstützt sie bei der Korrektur von fehlerhaftem Verhalten.
Sie lehrt die PatientInnen bestimmte pflegerische Maßnahmen selbständig auszuführen damit sie zu Hause oder schon im Spital möglichst unabhängig leben können, z. B. das Wechseln von Verbänden, das Umstellen der Lebensweise, die Korrektur von gesundheitsbeeinträchtigenden Verhaltensweisen oder das Verabreichen von Insulininjektionen. Wenn notwendig, bezieht sie die Angehörigen der PatientInnen in die Schulung/Unterweisung mit ein.
Die Dipl. Pflegeperson überlegt zusammen mit den PatientInnen und/oder deren Angehörigen so früh wie möglich, welche Kenntnisse und Fertigkeiten die/der Patientln bei der Entlassung beherrschen soll. Diese Entlassungsziele schreibt sie in den Pflegeplan und überprüft in regelmäßigen Abständen, ob eine Annäherung an diese Ziele erfolgt.
Durchführen der Pflegemaßnahmen
Die Dipl. Pflegeperson führt die im Pflegeplan verordneten Pflegemaßnahmen fachgerecht unter Beachtung der physischen, psychischen, geistigen und sozialen Situation der PatientInnen und in laufender Absprache mit den Patientlnnen und/oder deren Angehörigen durch.
Bei der Ausführung der Pflegemaßnahmen sorgt die Dipl. Pflegeperson dafür, dass die PatientInnen das größtmögliche Maß an Selbständigkeit erreichen bzw. erhalten können.
Die Dipl. Pflegeperson beobachtet den Zustand der/des Patientln und ihre/seine Reaktionen auf die Pflegemaßnahmen sorgfältig, dokumentiert dies schriftlich und berichtet ihren KollegInnen zusätzlich auch in mündlicher Form.
Zu den im Pflegeplan angeordneten Zeitpunkten stellt die Dipl. Pflegeperson fest, in welchem Ausmaß die/der Patientln die Ziele erreicht hat. Das Ergebnis der Auswertung wird im Pflegebericht dokumentiert und unterschrieben.
Bevor die/der Patientln aus der Pflege entlassen wird, überprüft die Dipl. Pflegeperson, ob die/der Patientln alle Entlassungsziele erreicht hat. Diese abschließende Oberprüfung dokumentiert sie ebenfalls im Pflegebericht. Bei Verlegung oder Transferierung in eine andere Pflegeeinheit wird der jeweilige Fortschritt der Pflege ebenfalls im Pflegebericht dokumentiert.
Um berufliches Wissen und die Fertigkeiten weiterzuentwickeln, wendet die Dipl Pflegeperson eine wissenschaftliche Denkweise an und reflektiert laufend ihre Handlungen. Sie ist bestrebt, Ergebnisse von wissenschaftlichen Untersuchun gen auf ihre praktische Relevanz zu prüfen und für die Umsetzung der Ergebnisse im beruflichen Alltag zu sorgen. Damit trägt sie zur Verbesserung der Qualität der Pflegedienstleistungen bei.
Information über Krankheitsvorbeugung und Anwendung von gesundheitsfördernden Maßnahmen
Die Dipl. Pflegeperson entwickelt mit den PatientInnen und/oder deren Angehörigen Strategien zur Erhaltung der Gesundheit oder zur Verbesserung des Gesundheitszustandes. Dabei sind Information, Aufklärung, Beratung und Schulung wesentliche Elemente der Tätigkeit.
Psychosoziale Betreuung der Patientlnnen/Klientlnnen
Sie führt mit PatientInnen/KlientInnen gezielte Gespräche zur psychosozialen Stützung, z.B. vor Operationen oder Untersuchungen und in Lebenskrisen; dabei unterstützt sie die Patientlnnen/Klientlnnen dabei, eigene Lösungen zu finden. In der Phase des Sterbens unterstützt sie die PatientInnen und die Angehörigen im Hinblick auf die Trauerarbeit.
Dokumentation des Pflegeprozesses
Alle wesentlichen Umstände der Tätigkeit der Dipl. Pflegeperson werden durch sie selbst chronologisch dokumentiert. Dazu wird ein entsprechendes Dokumentationssystem verwendet. Die Dipl. Pflegeperson achtet darauf, dass die Dokumentation leserlich erfolgt und sie ist sich bewusst, dass ihre Dokumentation ein wesentlicher Nachweis ihrer professionellen Tätigkeit ist. Darüber hinaus ist ihr bewusst, dass die Dokumentation ein wichtiges Instrument für die berufliche Kommunikation und Information darstellt und möglicherweise auch rechtlich bedeutungsvoll sein kann.
Organisation der Pflege
Die Dipl. Pflegeperson sorgt dafür, dass die Pflege entsprechend den physischen, psychischen, spirituellen und sozialen Bedürfnissen der PatientInnen organisiert wird. Sie sorgt dafür, dass die PatientInnen die Pflege zum richtigen Zeitpunkt er halten und dass die Pflege effizient organisiert erfolgt. Sie nützt ihre Fähigkeiten um die Pflege nach ökonomischen Gesichtspunkten auszurichten und organisatorische Rahmenbedingungen zu optimieren.
Anleitung und Überwachung des Hilfspersonals
Die Dipl. Pflegeperson ist sich ihrer Verantwortung bewusst, wenn sie sich der Unterstützung durch Hilfspersonal bedient. Sie vergewissert sich, ob es der Zustand der PatientInnen erlaubt, dass sie Tätigkeiten an Hilfspersonen zur Durchführung delegiert. Sie stellt fest, ob die Hilfspersonen über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Durchführung der Pflegemaßnahme verfügen,
nötigenfalls gibt sie Anleitung und Schulung. Sie ist sich bewusst, dass es ihre Aufgabe und Verantwortung ist, die von der Hilfsperson durchgeführte Pflegemaßnahme zu überprüfen.
Anleitung und Begleitung von Auszubildenden
Die Dipl. Pflegeperson ist für die praktische Ausbildung der Gesundheits- und KrankenpflegeschülerInnen und anderer Auszubildender mitverantwortlich. Dabei orientiert sie sich an den Vorgaben der Schulleitung/Lehrgangsleitung und an den Ergebnissen von Besprechungen und Beratungen mit den zuständigen LehrerInnen.
Mitwirkung an der Pflegeforschung
Die Dipl. Pflegeperson ist bereit, an Forschungsprojekten aktiv und/oder initiativ mitzuarbeiten bzw. diese zu unterstützen. Sie ist imstande, Fragestellungen, die einer wissenschaftlichen Bearbeitung bedürfen, klar und abgegrenzt zu formulieren. Wenn die Dipl. Pflegeperson die dazu erforderliche Kompetenz erworben hat, führt sie auch selbständig Forschungsprojekte durch.
Mitverantwortlicher Aufgabenbereich
Wenn die Dipl. Pflegeperson in einer Institution beschäftigt ist, richtet sich das Ausmaß der Tätigkeiten des mitverantwortlichen Aufgabenbereiches nach den jeweils geltenden innerbetrieblichen Regelungen. Aufgrund einer schriftlichen ärztlichen Verordnung führt die Dipl. Pflegeperson diagnostische und therapeutische Maßnahmen durch und sorgt dafür, dass die Patientlnnen/KlientInnen die notwendige Information erhalten und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Die Dipl. Pflegeperson verabreicht z. B. Arzneimittel, Injektionen und Infusionen, legt Katheter und Magensonden, verabreicht Darmeinläufe. Für die von ihr durchgeführten Maßnahmen trägt sie die Durchführungsverantwortung.
Die Dipl. Pflegeperson beachtet bei der Durchführung der therapeutischen und diagnostischen Maßnahmen die physische und psychische Situation der PatientInnen/KlientInnen.
Die Dipl. Pflegeperson sorgt dafür, dass die PatientInnen/KlientInnen über alle Maßnahmen, die sie auf ärztliche Verordnung an ihm durchführt, vollständig informiert ist.
Interdisziplinärer Aufgabenbereich
Der interdisziplinäre Aufgabenbereich umfasst Tätigkeiten, die die Dipl. Pflegeperson nach eingehender Beratung mit Angehörigen anderer Gesundheitsberufe ausübt. Im Rahmen des interdisziplinären Aufgabenbereichs hat die Dipl. Pflegeperson das Vorschlags- und Mitentscheidungsrecht: Sie unterbreitet Vorschläge für Maßnahmen, die Angehörige anderer Gesundheitsberufe betreffen. Sie prüft Vorschläge, die andere Fachpersonen an sie richten und sie entscheidet aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz zusammen mit den anderen Fachpersonen über zielführende Maßnahmen zum Wohle der PatientInnen/KlientInnen.
Für Maßnahmen, die die Dipl. Pflegeperson im Anschluss an eine interdisziplinäre Beratung zur Ausführung übernimmt, trägt sie die Durchführungsverantwortung.
Konkret umfasst der interdisziplinäre Aufgabenbereich folgende Tätigkeiten
Verhütung von Krankheiten und Unfällen
Die Dipl. Pflegeperson sorgt gemeinsam mit Hygienefachkräften, Sicherheitsbeauftragten und anderen SpezialistInnen für eine sichere Umgebung, für die PatientInnen/Klientlnnen und die Beschäftigten des Krankenhauses bzw. der Institution. Sie bringt bei Neu- bzw. Umbaumaßnahmen diesbezügliche Vorschläge ein.
Erhaltung und Förderung der Gesundheit, Gesundheitsberatung
Die Dipl. Pflegeperson bespricht mit anderen Berufsgruppen, wie z.B. mit DiätassistentInnen, PhysiotherapeutInnen, ErgotherapeutInnen, gesundheitserhaltende bzw. -fördernde Maßnahmen und bemüht sich um eine Koordination dieser Maßnahmen.
Vorbereitung der Patientlnnen/Klientlnnen und ihrer Angehörigen auf die Entlassung aus dem Krankenhaus
Die Dipl. Pflegeperson bespricht mit der/dem zuständigen Ärztin/Arzt, wieweit aufgrund ihrer Beurteilung der Selbständigkeit der PatientInnen/KlientInnen aus pflegerischer Sicht eine Entlassung möglich ist. Die Dipl. Pflegeperson nimmt an hand der dokumentierten Pflegeplanung und in Absprache mit den Patientlnnen/KlientInnen sowie deren Angehörigen mit Institutionen, die Hauskrankenpflege, Heimhilfe oder andere soziale Hilfsdienste anbieten, Kontakt auf und koordiniert die für die Entlassung notwendigen Maßnahmen. Sie bespricht z.B. mit DiätassistentInnen, PhysiotherapeutInnen oder ErgotherapeutInnen, wieweit die Patientlnnen/Klientlnnen selbständig sind, um zu Hause das Leben bewältigen zu können.
Hilfestellung bei der Weiterbetreuung nach der Entlassung aus dem Krankenhaus
Die Dipl. Pflegeperson informiert die Patientlnnen/Klientlnnen und deren Angehörigen über Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Hilfe, für den Fall, dass zu Hause Fragen und/oder Probleme auftreten sollten, mit denen sie nicht alleine fertig werden können. Sie unterstützt beim Einbringen von Ansuchen z.B. an Sozialversicherungen, sollten notwendige Pflegebehelfe zu besorgen sein.
Beratung und Sorge für die Betreuung während und nach einer physischen oder psychischen Erkrankung
Die Dipl. Pflegeperson stellt in Absprache mit den Patientlnnen/Klientlnnen Kontakt zu Selbsthilfegruppen, Psychosozialen Diensten u.ä. her und koordiniert die Beratung und Betreuung mit der jeweiligen Berufsgruppe bzw. Institution.
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