Das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (BGBl 1975/137 in der Fassung BGBl 1994/623 und BGBl I 1998/168 - SDG) sieht ein gerichtliches Zertifizierungsverfahren vor, in dem die Eignung jener Personen geprüft wird, die sich in die gerichtliche Sachverständigenliste eintragen lassen und dort verbleiben wollen. In einem eigenen Begutachtungsverfahren, das von den Präsidenten der Gerichtshöfe erster Instanz geführt wird, werden die in den §§ 2, 2a SDG angeführten materiellen Eintragungsvoraussetzungen überprüft. Neben den in der Person des Bewerbers allgemein erforderlichen Voraussetzungen (Geschäftsfähigkeit, körperliche und geistige Eignung, Vertrauenswürdigkeit, österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates, gewöhnlicher Aufenthalt oder Ort der beruflichen Tätigkeit im Sprengel des Gerichtshofes I. Instanz, bei dessen Präsidenten der Bewerber die Aufnahme beantragt, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse) werden folgende fachliche Voraussetzungen gefordert: