Gültige Kennzeichen einer selbständigen Tätigkeit:

  • Arbeitszeit und Arbeitsort sind frei wählbar
  • Nicht weisungsgebunden (d.h. an keine Dienstgeberweisung gebunden)
  • Sanktionsfreiheit (d.h. Aufträge können sanktionsfrei abgelehnt werden)
  • Persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit (d.h. nicht von einem abhängig sein, so wie in keinem Dienstverhältnis stehend)
  • eigene Betriebsmittel
  • Keine persönliche Arbeitspflicht, kann Subvertreter oder eigene Angestellte einsetzen (Vertretungsmöglichkeit)
  • Erfolgsrisiko und der Gewinn liegt beim Selbständigen/Freiberufler
  • Mehrere Dienstgeber
  • Werkvertragsregelung
  • Legen der unternehmeseigenen Honorarnote mit Briefkopf des Unternehmers, fortlaufender Nummer, Unterschrift, UID Nummer