Gültige Kennzeichen einer selbständigen Tätigkeit:
- Arbeitszeit und Arbeitsort sind frei wählbar
- Nicht weisungsgebunden (d.h. an keine Dienstgeberweisung gebunden)
- Sanktionsfreiheit (d.h. Aufträge können sanktionsfrei abgelehnt werden)
- Persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit (d.h. nicht von einem abhängig sein, so wie in keinem Dienstverhältnis stehend)
- eigene Betriebsmittel
- Keine persönliche Arbeitspflicht, kann Subvertreter oder eigene Angestellte einsetzen (Vertretungsmöglichkeit)
- Erfolgsrisiko und der Gewinn liegt beim Selbständigen/Freiberufler
- Mehrere Dienstgeber
- Werkvertragsregelung
- Legen der unternehmeseigenen Honorarnote mit Briefkopf des Unternehmers, fortlaufender Nummer, Unterschrift, UID Nummer