B 06101 Änderungen im GuKG - berufsrechtl. Auswirkungen d. Sozialbetreuungsberufegesetzes

 

Thema

Änderungen im  Gesundheits- und Krankenpflegegesetz-berufsrechtliche

Auswirkungen des Sozialbetreuungsberufegesetzes

Schaffung eines modularen Ausbildungssystems und Harmonisierung der Berufsbilder und

Berufsbezeichnungen, sowie einheitliche Ausbildungsstandards in ganz Österreich für die

Sozialbetreuungsberufe.

Verschiedene Qualifikationsniveaus: HeimhelferInnen, Fach-SozialbetreuerInnen und

Diplom-SozialbetreuerInnen; Spezialisierungen in der Altenarbeit, Familienarbeit,

Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung.

Berufsrechtliche Abgrenzung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und

Krankenpflege mit dem Diplom-SozialbetreuerInnen für Altenarbeit, Familienarbeit und

Behindertenarbeit.

„Unterstützung für die Basisversorgung“ (Grundpflege und Verabreichung von Arzneimitteln), durch die Heimhilfe und die AbsolventInnen der Fachrichtung Behindertenbegleitung –

Aufweichung des GuKG’s.

Ausbildungsrelevante Parameter.

Weitere Änderungen in der 5. GuKG-Novelle: Spezialaufgabe Kinderintensivpflege,

Voraussetzungen für die Berufsausweisausstellung bei der Bezirksverwaltungsbehörde, EU

Berufszulassungsregelungen, Liberalisierung der Berufsausübungsregelungen,

Berufsausübung im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung, Möglichkeit der Ausbildung im

gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege im Rahmen eines

Dienstverhältnisses, keine starre Bindung der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen an

Krankenanstalten, keine verpflichtende medizin-wissenschaftliche Leitung für Gesundheits-

und Krankenpflegeschulen, Gleichhaltung der universitären Ausbildungen an der Donau

Universität Krems mit anderweitig absolvierten Sonderausbildungen.

 

Zielgruppe

Für alle Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, insb PflegedirektorInnen,

Pflegedienstleitungen, DirektorInnen von Schulen für soziale Berufe, Pflegehilfelehrgängen

und Heimhilfen, LehrerInnen für Gesundheits- und Krankenpflege.

 

Referentin

Mag. Dr. iuris Gertrude Allmer, DGKS, Gesundheits- und Pflegerechtsexpertin,

Riskmanagerin, Univ./-FH-Lektorin,  Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte

Sachverständige für Gesundheits- und Krankenpflege, Berufskunde, Arbeits- und

Betriebsorganisation, Planung,  Ausbildung und Führung von Führungskräften,

Obfrau der Fachgruppe „Allgemein 1“ im Hauptverband  der allgemein beeideten und

gerichtlich zertifizierten Sachverständigen, Landesverband Wien, NÖ, Bgld.

 

Termin

3. Februar 2006, 9:00 bis 16:30 Uhr

 

Bildungsgebühr

€ 135.-für ÖGKV Mitglieder

€ 168.- für Nichtmitglieder

 

Teilnehmerzahl

 

Ort

Ausbildungszentrum an der Gesundheits- und Krankenpflegeschule Oberwart, Dornburggasse 82

 

Anmeldeschluss

9. Jänner 2006

 

Information

Landesverband Burgenland

Tel. 0650 325 2750, bildung.bgld@oegkv.at

 

Anmeldung

Bundesverband ÖGKV

Tel. (01) 478 27 10, Fax (01) 478 27 10-9

bildung@oegkv.at