Thema
Änderungen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz-berufsrechtliche
Auswirkungen des Sozialbetreuungsberufegesetzes
Schaffung eines modularen Ausbildungssystems und Harmonisierung der Berufsbilder und
Berufsbezeichnungen, sowie einheitliche Ausbildungsstandards in ganz Österreich für die
Sozialbetreuungsberufe.
Verschiedene Qualifikationsniveaus: HeimhelferInnen, Fach-SozialbetreuerInnen und
Diplom-SozialbetreuerInnen; Spezialisierungen in der Altenarbeit, Familienarbeit,
Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung.
Berufsrechtliche Abgrenzung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und
Krankenpflege mit dem Diplom-SozialbetreuerInnen für Altenarbeit, Familienarbeit und
Behindertenarbeit.
„Unterstützung für die Basisversorgung“ (Grundpflege und Verabreichung von Arzneimitteln), durch die Heimhilfe und die AbsolventInnen der Fachrichtung Behindertenbegleitung –
Aufweichung des GuKG’s.
Ausbildungsrelevante Parameter.
Weitere Änderungen in der 5. GuKG-Novelle: Spezialaufgabe Kinderintensivpflege,
Voraussetzungen für die Berufsausweisausstellung bei der Bezirksverwaltungsbehörde, EU
Berufszulassungsregelungen, Liberalisierung der Berufsausübungsregelungen,
Berufsausübung im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung, Möglichkeit der Ausbildung im
gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege im Rahmen eines
Dienstverhältnisses, keine starre Bindung der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen an
Krankenanstalten, keine verpflichtende medizin-wissenschaftliche Leitung für Gesundheits-
und Krankenpflegeschulen, Gleichhaltung der universitären Ausbildungen an der Donau
Universität Krems mit anderweitig absolvierten Sonderausbildungen.
Zielgruppe
Für alle Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, insb PflegedirektorInnen,
Pflegedienstleitungen, DirektorInnen von Schulen für soziale Berufe, Pflegehilfelehrgängen
und Heimhilfen, LehrerInnen für Gesundheits- und Krankenpflege.
Referentin
Mag. Dr. iuris Gertrude Allmer, DGKS, Gesundheits- und Pflegerechtsexpertin,
Riskmanagerin, Univ./-FH-Lektorin, Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte
Sachverständige für Gesundheits- und Krankenpflege, Berufskunde, Arbeits- und
Betriebsorganisation, Planung, Ausbildung und Führung von Führungskräften,
Obfrau der Fachgruppe „Allgemein 1“ im Hauptverband der allgemein beeideten und
gerichtlich zertifizierten Sachverständigen, Landesverband Wien, NÖ, Bgld.
Termin
3. Februar 2006, 9:00 bis 16:30 Uhr
Bildungsgebühr
€ 135.-für ÖGKV Mitglieder
€ 168.- für Nichtmitglieder
Teilnehmerzahl
Ort
Ausbildungszentrum an der Gesundheits- und Krankenpflegeschule Oberwart, Dornburggasse 82
Anmeldeschluss
9. Jänner 2006
Information
Landesverband Burgenland
Tel. 0650 325 2750, bildung.bgld@oegkv.at
Anmeldung
Bundesverband ÖGKV
Tel. (01) 478 27 10, Fax (01) 478 27 10-9