Zertifizierung für Veranstalter
Nach einem Prüfungsprozess wird ein Qualitätsnachweis in Form eines Zertifikates ausgehändigt, der für 3 Jahre gültig ist. In dieser Zeit können die Träger für ihre Fortbildungsmaßnahme selbständig ÖGKV PFP® nach den „Kriterien zur Vergabe von ÖGKV PFP®“ vergeben. Bei Verstößen gegen die Qualitätsrichtlinien behält sich der ÖGKV vor, vergebene ÖGKV PFP® zu beanstanden.
Die Bearbeitung dauert mindestens 20 Werktage.
Welche Unterlagen Voraussetzung für die Antragstellung sind, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular ÖGKV Zertifizierung.
Die Vorteile einer Zertifizierung sind:
- Qualitätsgesicherte Prüfungsprozesse
- Qualitätsnachweis durch Aushändigen eines Zertifikates
- Aufnahme in die ÖGKV Liste der zertifizierten Fortbildungsanbieter
- Gültigkeit des ÖGKV Zertifikates für 3 Jahre – in dieser Zeit sind keine Einzelanträge mehr notwendig
» Antragsformular „ÖGKV Zertifizierung“
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich in schriftlicher Form, anhand der vorgegebenen Antragsformulare über das unten stehende Kontaktformular.
Antrag "ÖGKV PFP - Zertifizierung von Veranstaltern" übermitteln
Auszug aus den Kriterien der Zertifizierung
Bewerbungsschreiben
- Kurze Vorstellung des Unternehmens/der Organisation und des Fortbildungsprogramms
- Beschreibung der Qualifikationen seiner/ihrer Vortragenden
- Begründung warum das ÖGKV PFP®-Zertifikat beantragt wird.
Kriterien zu den Fortbildungszielen:
- Die Fortbildungsinhalte erweitern die fachspezifische, kommunikative und/oder soziale Kompetenz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- Die Programmentwicklung, Programmdurchführung und Programmevaluierung erfolgt durch fachlich ausgebildetes Personal
- Fortbildungsveranstaltungen werden nach aktuellen Erkenntnissen und belegtem Wissensstand gestaltet
- Inhalte orientieren sich an der Pflegepraxis, den Kompetenzen, den Bedürfnissen der Pflegepersonen und an den Erfordernissen gemäß GuKG
- Eventuelle Produktwerbung erfolgt im Rahmen einer Fortbildung nur geringfügig und wird gegebenenfalls im Programm ausgewiesen
- Vortragende in den Fortbildungsveranstaltungen sind Expertinnen und Experten, bezogen auf die zu vermittelnden Inhalte
- Es erfolgt eine Qualitätssicherung durch Evaluierung der Fortbildung und daraus resultierenden nachvollziehbaren Entwicklungsmaßnahmen
Kriterien der Rahmenbedingungen:
- Die Unterrichtsräumlichkeiten entsprechen in Größe und Ausstattung dem Stand aktueller Pädagogik und Technik (EDV, Projektoren, Internet u.ä.), sowie den Ansprüchen der Erwachsenenbildung
- Die Teilnehmer erhalten Unterlagen zu den Inhalten (in Papierform und/oder elektronisch)
- Für die Fernlehre ist ebenfalls auf Software, Lernplattformen, Videosoftware etc. zurückzugreifen, die auf dem aktuellen Stand der Technik sind
Das Programm muss beinhalten:
- die Zielgruppe
- Inhalte, Lernergebnisse und Ziele
- Form der Wissensvermittlung: Seminar, Vortrag, Möglichkeit der Interaktion zwischen Vortragenden und Teilnehmenden
- Genaue Adresse und Erreichbarkeit des Veranstaltungsortes
- Datum, Uhrzeit und Dauer
- Kosten und eventuelle Nebenkosten (z.B. Material)
- Rücktritts- und Stornobedingungen
- gegebenenfalls Hinweis auf Produktwerbung
Die Teilnahmebestätigung muss beinhalten:
- Name der teilnehmenden Person
- Titel der Fortbildungsveranstaltung
- Datum, Ort der Durchführung der Fortbildungsveranstaltung
- Veranstalter
- Stempel der durchführenden Organisation
- Platzhalter für die Anzahl der ÖGKV PFP® und des ÖGKV Logos
- Unterschrift der, für die Fortbildungsveranstaltung verantwortlichen, Person
Nachvollziehbarkeit der Punktevergabe:
Das Nachvollziehen der vergebenen ÖGKV PFP® erfolgt durch das im Jahresbericht übermittelte Programm mit der Übersicht der vergebenen ÖGKV PFP®.
Fehlenden Angaben werden vom ÖGKV innerhalb einer Frist nachgefordert. Bei Nichteinlagen der Unterlagen wird das Bewertungsverfahren eingestellt. Die Vergabe erfolgt durch ein Expertenteam des ÖGKV.
(Stand 04/2019)